Sozialleistungen nach Selbstständigkeit/ lange Krankheit

  • Hallo!


    Nach fast 10 Jahren Selbstständigkeit bin ich nun an einer bösartiger Erkrankung erkrankt. Die Therapie wird ca. 1/2 Jahr dauern und wann ich danach wieder (voll) arbeiten kann, ist auch nicht abzusehen.
    In dieser Zeit fallen für meine Firma weiterhin laufende Ausgaben an (Miete, Nebenkosten etc.) ohne, dass auch nur 1 Cent reinkommt. Daher überlege ich das Gewerbe abzumelden, um nicht in die Schuldenfalle zu geraten. Aber habe ich dann eine Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ja, Du könntest ALG II (Hartz IV) beantragen, dies wären für eine Einzelperson € 374 Regelleistung plus die Kosten der Unterkunft. Sollten letztere unangemessen sein, müsstest Du sie innerhalb von 6 Monaten senken. Den Antrag kannst Du beim Jobcenter Deiner Heimatstadt/Kreisstadt stellen!


    Gawain

  • Elch


    Wäre schön, wenn Du jetzt mit Deinem Schildkröten-Gehabe und dem ewigen Kopieren ganzer Beiträge als Zitat aufhören würdest und weniger Unsinn erzählst.


    Zitat

    Iss das wirklich so???


    Ja natürlich ist das so, aus 10 Jahren Selbständigkeit kommend fällt man sofort in Hartz IV.

  • Auch wenn ich diese "Elch-"Sache nicht ganz verstehe


    Vielen Dank für eure Antworten. Ja mein Wohnraum ist unangemessen, aber das kann ich in der jetztigen Situation auch nicht nändern. Die Krankenversicherung (GKV) wird ja dann sich er auch übernommen?!?
    Nicht das Geld in der jetztigen Situation irgendeine Rolle spielt, aber man muss ja wenigstens finanziell überleben, Lebensmittel und Medikamentenzuzahlungen bezahlen.
    Darf man dafür auch nur ein gewisses maximales Guthaben besitzen?

  • Hallo Ihr lieben hab mich hier mal registriert weil mir fast der Schädel platz. Vieleicht und ich hoffe es doch stark kann mir jemand helfen.


    Ich habe mich am 1. September 2011 selbständig gemacht. Mein Chef der mich vorher auf 165 Euro Basis beschäftigt hat hat mir das geraten und ich hab ihm dummer weiße vertrauen geschenkt.
    Jetz ist es aber so das ich es einfach finanziell nicht auf die Reihe bekomme mich zu versorgen. Auftragslage ist schlecht und ich stecke nur Geld rein als das ich etwas an Gewinnn mache.
    Fazit: Ich kann nicht mehr und steh vorm Burnout glaub ich.
    Würde mich gern vorübergehend Arbeitslos melden und etwas neues suchen.
    Meine Angst ist nur das ich kein Anspruch auf ALG I oder II hab weil ich ja auch nur 5 Monate diese Selbständigkeit ausgeübt habe.
    Kenne mich dies bezüglich nicht aus.
    Kann mir jemand helfen.
    Liebe Grüße OOOPPSS

  • Ob Du von einer früheren, nichtselbständigen Tätigkeit her eventuell Anspruch auf ALG I hast, vermag ich nicht zu sagen, aber wenn Du Deine selbständige Tätigkeit aufgibst, hast Du unter Berücksichtigung Deiner Vermögensverhältnisse sicherlich Anspruch auf ALG II. Mit der Dauer Deiner Selbständigkeit hat dies nichts zu tun.


    Gawain