Hallo,
ich habe heute den Bescheit für die Sperrzeit von insgesamt 97 Tagen erhalten. Einmal, weil mir aus vertragswidrigen Gründen von meiner Zeitsarbeitsfirma gekündigt wurde und das Zweite ist, weil ich mich zu spät arbeitslos gemeldet habe.
Ich habe bereits gelesen, dass ich bei einer Sperrzeit stattdessen ALG 2 bekomme und dieses um 30 % gekürzt wird, wegen der Sperrzeit (hoffe, dass ich das richtig verstanden habe).
Meine Überlegung war die 90 Tage der vertragswidrigen Kündigung zu widersprechen und zwar aus diesem Grund:
Bei der Zeitarbeitsfirma wurde ich wie der letzte Dreck behandelt, ich habe mich von denen unterdrückt und gemobbt gefühlt, ebenso haben sich nie an mündlichen Vereinbarungen gehalten und wehe man hat seinen Stundenzettel 1 Tag zu spät abgegeben, schon muss man 15 EURO Vertragsstrafe bezahlen.
Eine mündliche Vereinbarung war, das mir der Lohn bis zum 15ten und nicht wie im Vertrag geregelt bis zum 23 eines Monates ausgezahlt wird, da ich sonst in finanzielle Schwierigkeiten komme, daran wurde sich bis auf den ersten Arbeitsmonat nie gehalten (war dort tätig zwischen 20.6 - 15.09.2011).
Ich habe fast täglich bei meiner Zeitarbeitsfirma angerufen, E-Mails geschrieben, buchstäblich gebettelt (bei der Personalsachbearbeiterin bishin zum Geschäftsführer), dass ich nicht bis zum 23ten. warten kann. Auf meine E-Mails wurden nur selten geantworten und wenn, dann immer nur auf die vertraglichen Richtlinien hingewiesen, telefonisch wurde ich weggedrückt oder angeschriehen.
Es ist soweit gegangen, dass ich Hilfesuchend in einem Ratgeberportal geschrieben habe, das mein Arbeitgeber mir zu spät Lohn zahlt und was ich dagegen machen kann. Das ist rausgekommen, weil ich im Text den Firmennamen genannt habe. Daraufhin wurde ich fast angezeigt unbd abgemahnt.
Kurze Zeit später ging es meiner Mutter gesundheitlich sehr schlecht und weil sie nur mich hat, habe ich telefonisch um Sonderurlaub gebeten, was mir gewährt wurde (überraschenderweise).
Dann sah ich aber ein paar Tage später die Kündigung im Briefkasten.
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Sry für den langen Text, dennoch zurück zu meiner Ausgangsfrage:
Würde sich ein Widerspruch für diese Vorgeschichte lohnen?
Grüße
Miss Information