Hallo. Ich bin Student im 7. Semester und bekommen, weil ich die Höchstförderdauer überschritten hab kein BAföG mehr. Nun arbeite ich an der Uni, jedoch für nur 178 EUR. Das reicht natürlich nicht zum leben. Also wollte ich Wohngeld beantragen. Meine Mutter hat mir jedoch 4000 EUR für ein Jahr bzw. 10 Monate auf mein Konto überwiesen. Auch das reicht nicht, da mein Zimmer allein schon 260 EUR kostet + Versicherung 150,- da ich über 30 bin. Nun wollte ich mal fragen, in wie weit sich diese 4000, inwzischen eher 3000 EUR auf mein Antrag auswirken könnten.
VG Sven
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Die Vermögensfreigrenze bei Wohngeld ist, für ein Haushaltsmitglied, 60.000 Euro.
Wichtig ist nur, dass die Zinsen aus dem Vermögen als Einkommen angerechnet werden und deshalb auch angegeben werden müssen.
Übrigens:
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und kein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Das heißt, dass der Lebensunterhalt selber finanziert werden muss. Deswegen gibt es ein Mindesteinkommen, welches erreicht werden muss, um Wohngeld beziehen zu können. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann es sein, dass kein Wohngeldanspruch besteht, auch wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind. -
Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Das klingt ja schonmal sehr gut. Wie hoch muss denn das Einkommen sein? Kann da man pauschal eine Mindest- oder Höchstgrenze nennen?
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Die Faustregel sagt:
Sozialhilferegelsatz + Warmbruttomiete + Stromkosten = MindesteinkommenDas kann vermutlich abweichen, aber damit sollte man halbwegs hinkommen.
Wenn du alleine wohnst, beträgt der Regelsatz 374 Euro.Aber, nicht gleich verzweifeln: Vermögen, das nicht fest angelegt ist, kann natürlich zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden. Deine 4000 oder 3000 Euro können damit bei der Berechnung, ob du das Mindesteinkommen erreichst, berücksichtigt werden.
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Ok, vielen Dank
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