20-Jähriger FWDL/Student - Unterhalt durch Eltern!?

  • Guten Abend,


    ich leiste momentan meinen Freiwilligen Wehrdienst ab und beabsichtige ab dem Sommersemester 2012 mein Studium zu beginnen.


    Meine Mutter hat mir vor etwa einer Woche mitgeteilt, dass sie etwa 800 km weiter weg ziehen wird, zusammen mit ihrem Freund und ihren 2 gemeinsamen Kindern. Nun soll ich mir eine eigene Wohnung suchen, mein Problem dabei ist lediglich die Finanzierung besagter Wohnung während meines Studiums.


    Da meine Mutter mit ihrem monatlichen Lohn bei etwa 1800 bis 2000 Euro liegt denke ich nicht, dass ich BAföG bekommen werde. Mein Vater ist bereits verstorben und meine Mutter beabsichtigt nicht mich mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Das Verhältnis zwischen uns ist nicht das Beste, was viel mit meinem Vater zu tun hat, den sie leider in mir sieht.


    Ich möchte jedoch trotz allem unbedingt studieren! Aber mit einen Nebenjob ist das ganze nicht finanzierbar bei den Mieten hier in Berlin.


    Was habe ich für Möglichkeiten?!

  • Hallo Ben,


    als Student mit eigenem Hausstand hast Du einen pauschalen Unterhaltsanspruch in Höhe von 670€. Dazu kommt noch die Erbringung der Krankenversichgerung und eventueller Studiengebühren.


    Auf den Unterhaltsanspruch wird das volle Kindergeld angerechnet. Wenn Deine Mutter dieses noch bezieht, muss sie es an Dich weiterleiten. Tut siendas nicht, kannst DU bei der Familkienkasse einen Abzweigungsantrag stelle.


    So, weiter musst Du BAföG beantragen. Ich denke schon, dass Du da ein Bewilligung erhgalten wirst. Die beiden weiteren Kinder Deiner Mutter, deine Halbgeschwister, würden ihre Leistungsfähigkeit Dir ggü. vermutlich so weit mindern, dass BAföG bewilligt würde. Wie alt sind die beiden Kinder? Was machen diese?


    Nach Anrechnung des KiGe verbleibt ein Anspruch von 486€. Wenn Du BAföG bekommst, wird diese ebenfalls voll auf den Bedarf angerechnet. Der Rest bis 670€ wäre dann Duch Deine Mutter zu descken, sofern sie Leistungsfähig ist. Ihr SB ggü. Dir als Student beträgt 1.150€. Die Unterhaltsbeträge für die anderen Kinder, falls privilegiert, würden in Vorabzug kommen.


    Du musst also zunächst mal Deinen Studienplatz bekommen, dann BAföG beantragen. Wenn der Bescheid ergangen ist, kannst Du absehen, ob die Mutter noch unterhaltspflichtig ist. Sollter dem so sein, musst Du den Betrag von ihr fordern.


    Sie ist verpflichtet den Unterhalt zu leisten, bis Du eine Ausbildung abgeschlossen hast. Unterhaltspflichtig ist sie aber nur, wenn Du Dich in Ausbildung befindest.


    Krankenversicherung und Studiengebühren muss die Mutter zusätzlich zum Unterhalt leisten. Eventuell kannst Du noch in ihrer Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.


    Bekommst Du Halbwaisenrente?


    LG chico

  • Hallo Chico,


    erstmal vielen Dank für deine Antwort!
    Meine Halbgeschwister sind 1 und 3 und die Halbwaisenrente bekommt meine Mutter.


    Also ich fass das nochmal zusammen.
    Insgesamt würde ich 670 € aus den Unterhaltszahlungen bekommen, plus KV und Studiengebühren.
    Und das Kindergeld ist in diesem Betrag enthalten, dass heißt meine Mutter müsste noch ca. 520 € beitragen?
    Und wenn ich BaföG bekommen würde, würde das nochmal vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen werden?
    Oder zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden?


    LG Ben


    Edit: Was meinst du mit folgendem Satz: "Ihr SB ggü. Dir als Student beträgt 1.150€. Die Unterhaltsbeträge für die anderen Kinder, falls privilegiert, würden in Vorabzug kommen." ?

  • Hallo ben,


    also, Dein Unterhaltsbedarf beträgt 670€ plus Krankenversicherung und eventuellen Studiengebühren.


    Diese 670€ werden gemindert duch...


    1. Kindergeld 184€


    2. Halbwaisenrente Betrag xxx


    2. BAföG Betrag xxx


    Der Rest, welcher dann boch bis 670€ ungedeckt ist, wäre von der Mutter zu leisten.


    Beispiel:


    Bedarf 670 - 184 KiGe = 486 - Halbwaisenrente 200€ = 286€ - BAföG 150€ = 136€ welche die Mutter noich zu decken hätte. Bette dedenken, Beträge zur Halbwaisenrente und zum BAföG sind frei erfunden.


    Zitat

    die Halbwaisenrente bekommt meine Mutter.


    Kindergeld und die Halbwaisenrente muss Deine Mutter an Dich weiterleiten. Das darf sie nicht behalten. Diese Gelder dienen zur Deckung Deines Bedarfs.


    Wenn die Halbgeschwister noch so jung sind, und Dir als Student damit im Rang vorgehen, stehen die Chancen auf BAföG eigentlich recht gut.


    Mehr als 670€ wirst Du nicht bekommen. Abgesehen von der Karnkenversicherung und den Studiengebühren. Ist nicht viel, aber in einer coolen WG kann man damit vermutlich recht gut haushalten.


    Solltest Du Deine Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen, kannst Du Dir beim zustänigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen (Kosten ca. 10€). Damit bekommst Du bei einem Fachanwalt für Familienrecht einer erste anwaltliche Beratung. Im weiteren Verfahren sollte der RA dann Verfahrenskostenhilfe für Dich beantragen. So kommst Du da relativ kostenneutral raus.


    Wichtig wäre, dass Du Deine Ansprüche zunächst mal selber ggü. der Mutter geltend machst. Reagiert sie darauf nicht, macht sie sich schadenserstatzpflichtig und hätte die Kosten des Unterhaltsverfahrens zu tragen. Wenn Du denn wirklkich als Student eingeschrieben bist.


    Und wichtig, nach dem Einschreiben, als nächstes das BAföG beantragen. Dann ggf. Unterhalt fordern.


    LG chico


    zu Deinem Edit: die minderjährigen Kinder gehen Dir im Rang vor. Heißt die Mutter muss zunächst den Bedarf der minderjährigen Kinder decken. Das mindert ihr Einkommen, welches für Deinen Unterhalt zur Verfügung steht, erhöht somit Deine Chancen auf BAföG.