Freundin von Mutter auf die Straße gesetzt

  • Hallo Zusammen!
    Ich beschäftige mich zur Zeit zum ersten mal in meinem Leben mit der Beantragung von amtlichen Leistungen und hoffe auf zahlreiche Ratschläge.


    Zu meiner Person:


    Ich bin 25 Jahre alt, Selbstständig und wohne in einer 62qm Wohnung die mich monatlich 410Euro warm kostet.


    Im November musste meine Freundin aus familiären Gründen aus der Wohnung ihrer Mutter ziehen. Ich habe sie, da sie nicht wusste wohin sie gehen sollte, erstmal bei mir aufgenommen. Nun waren die familiären Probleme so groß, dass eine Rückkehr in das Haus ihrer Mutter unmöglich war. Deshalb haben wir beschlossen, dass wir versuchen zusammen in meiner Wohnung zu leben.
    Sie ist 20 Jahre alt und macht im Mai ihr Abitur fertig. Im Anschluss ist eine Ausbildung geplant. Desweiteren jobt sie sporadisch auf 400 Euro Basis und bezieht Kindergeld. Von ihrer Mutter/Eltern bezieht sie keine weiteren Gelder und auf die 400 Euro kommt sie selten, da sie aufgrund des Abiturstresses und den beschränkten Schichten nicht immer arbeiten kann. Mein Einkommen schwankt bei etwa 1200 bis 2000 Euro Brutto.
    Davon müssen noch 200Euro für die Krankenversicherung abgezogen werden und natürlich noch Einkommens und Gewerbesteuern. Da ich im ersten Jahr selbstständig bin, schwankt mein Einkommen sehr und ich kann fast nicht mit einen monatlichen Festbetrag rechnen. Desweiteren habe ich seit November etwa 15000 Euro Schulden die ich abzahlen muss und ich muss dieses Jahr die Steuern vom letzten Jahr begleichen. Sprich ich bin selber in einer finanziellen Lage, die es mir erlaubt grade so für mich selber aufzukommen.


    Jetzt war meine Freundin letzte Woche beim Amt um Unterstützung zu beantragen.
    Jetzt hieß es, für mich sehr überraschend, dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben würden und ich in dem Fall für meine Freundin finanziell aufzukommen habe. Auf meinen Hinweis über meine finanzielle Situation konnte mir die Frau vom Jobcenter keine konkrete Auskunft geben, erwähnte jedoch, dass es möglich wäre, dass auf meine Schulden keine Rücksicht genommen werden könne und die Entscheidung ob meine Freundin unterstützt wird allein von der Höhe meines Einkommens abhängig gemacht werden könnte. Dazu habe ich kommenden Donnerstag einen Termin und in der darauf folgenden Woche einen weiteren bei einer anderen Kollegin.


    Jetzt möchte ich nicht ganz unvorbereitet in diese Gespräche gehen und um meine Rechte möglichst gut kennen. Hierzu habe ich erstmal folgende Fragen:


    1. Darf das Amt einfach bestimmen, dass wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben? Wenn ich das richtig verstanden habe, beruft sich das Amt darauf, dass wir in einer "Eheähnliche und gleichgeschlechtliche, nicht eingetragene Partnerschaft " leben. Wir leben allerdings erst seit November zusammen und sind auch nicht viel länger in einer Beziehung. Wir haben keine Kinder und wir haben keinerlei Befugnisse über das Vermögen des anderen zu bestimmen. Was ja, wenn ich das wiederum richtig verstanden habe, wesentliche Indizien für die Behauptung des Amtes wären.


    2. Darf das Amt im Falle, dass wir doch in einer BG wohnen meine Schulden ignorieren und alleine aufgrund der Höhe meines Einkommens entscheiden?


    3. Ab welcher Verdienstgrenze muss ich überhaupt für meine Freundin aufkommen?


    4. Wie soll ich mein Einkommen nachweisen? Die Dame am Telefon sagte mir nur, dass Kontoaufzüge und meine verschickten Rechnungen nicht ausreichen würden, erläuterte jedoch nicht, was denn ausreichende Belege seien.


    5. Im Fall der Fälle das entschieden wird, dass ich finanziell für sie aufkommen muss: Hab ich dann noch das Recht dies zu verweigern und sie könnte sich "Problemlos" eine eigene Wohnung suchen und würde wenigstens dabei Unterstützt werden?



    Vielen Dank für die mir hoffentlich weiterhelfenden Antworten! Ich möchte nicht "geizig" erscheinen und würde auch für meine Freundin aufkommen soweit es mir möglich ist, aber ich habe mit meinen hohen Schulden und zu erwartenden weiteren Kosten wirklich genug damit zu tun alleine über die Runden zu kommen und verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wie von mir verlangt werden kann nach so kurzer Zeit für sie aufzukommen. Ich habe sie bei mir aufgenommen weil ein Leben bei ihrer Mutter unmöglich war und sie körperlich heftigst misshandelt wurde und nicht weil wir aus "Spaß" nach so kurzer Zeit der Meinung waren, zusammen zu ziehen.


    Gruß, Daniel

  • Einfach so kann das JC keine BG vorraussetzen. Ihr hättet die Möglichkeit ein Zusammenleben auf Probe anzugeben. Das geht ein Jahr lang. Dabei ist dein Einkommen nicht relevant. Die Eltern wären allerdings deiner Freundin gegenüber Unterhaltspflichtig bis zur Beendung einer Ausbildung und dadurch ist es fraglich ob deiner Freundin überhaupt Leistungen zustehen.