Sperrfrist nach Kündigung?

  • Hallo zusammen,


    ersteinmal hier meine situation;
    Ich bin fast 19 jahre alt und habe am 1.9.10 meine Lehrstelle als gestalterin für visuelles marketing begonnen.
    April 2011 erfuhr ich das ich schwanger bin, ich habe mich für das kind entschieden.
    Ich bin vom november bis 1.9.2012 in Elternzeit - Mutterschutz. Meine kleine kam am 12.12.2011 auf die welt.
    ich lebe mit dem vater (verdient monatlich 980euro) zusammen in einer 2 zimmerwohnung sind aber nicht verheiratet. Derzeit erhalten wir KEINERLEI Sozialleistungen und Zuschüsse (haben auch noch keine beantragt ) .-kommen monatlich auf ca 1400euro insgesammt mit kindergeld, erlterngeld und lohn!
    Da ich mich aber nun dafür entschieden habe meine Ausbildung nicht wie geplant am 1.9.2012 vortzusetzen sondern mich die vollen drei jahre elternzeit um meine tochter kümmern möchte ist meine frage:


    -bekomme ich eine sperrfrist? oder sperrzeit für sozialleistungen die ich beantragen möchte??



    Natürlich ist meine situation nicht für jeden nachvollziehbar, aber da ich ab den 1.9.2012 von montags bis freitags um 5-19 uhr unterwegs währe und meine tochter von fremden leuten aufgezogen werden müsste währe dies mein einziger weg.
    Beitrag bearbeiten/löschen