Rückwirkend Anspruch auf Hartz-4

  • Meine Tochter - 21 Jahre - ist im September 2009 mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Da er eine feste Anstellung hat und sie sich damals in der Ausbildung befand, kamen beide finanziell gut zurecht.
    Aus gesundheitlichen Gründen (Arbeitszeiten von 12-14 Stunden in der Hotelbranche) hat sie ihre Lehre abgebrochen und jobbte längere Zeit.Seit September 2011 geht sie wieder zur Schule, um ihren Realschulabschluss nachzumachen. Dies wird im Juni d.J. der Fall sein. Jetzt ist sie schwanger (Ende 6. Monat, d.h., das Kind Kommt Ende April zur Welt. Die Schule beendet sie trotzdem.
    Im November 2011 ging sie zum Jobcenter, um Hartz-4 zu beantragen. Dort sagte man ihr, sie sollte zunächst Bafög beantragen. Dieses wurde jetzt - nach 2 Monaten - abgelehnt, auf Grund der neuesten gesetzlichen Vorschriften.
    Jetzt meine Frage:
    Sie hat nun Hartz-4 beantragt. Bekommt sie dieses Geld rückwirkend ab November oder erst ab Antragstellung?
    Wenn dies jemand genau weiss (mit Angabe, wo nachzulesen), würde ich mich freuen, damit sie den Leuten auf dem Amt gleich mit dem Gesetz kommen kann......


    Danke im voraus