Hier bin ich noch mal. Lese soeben, dass man während einer Sperrfrist ALG II beantragen kann. Heißt das, dass man nicht einen kurzfristigen Zeitjob annehmen kann und und sich selbst damit über Wasser halten kann statt ALG II für die Sperrfristzeit zu beantragen? Ich will so wenig wie nötig beantragen....Danke für die Info, wenn jemand Bescheid weiß.
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Es zwingt dich doch niemand, ALG 2 zu beantragen. Wenn du während einer Sperre ALG 2 bekämst, müsstest du es hinterher sowieso wieder zurückzahlen.
Turtle
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Danke, Turtle, für Deine Antwort. Heisst das denn, dass ich einen Kurzzeitjob (Aushilfe) für einen Teil der Sperrfrist oder für die ganze Sperrfrist annehmen kann? Oder gar keine Tätigkeit ? Danke vorab
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Natürlich kannst du einen Job annehmen.
Turtle
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