Muss ich Wohngeld beantragen???

  • Hallo ich habe ein Problem vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
    Ich habe Elterngeld bezogen und war für diese Zeit bei der Elterngeld Kasse versichert.
    Im Januar rief meine Krankenkasse an und fragte mich wo ich ab jetzt versichert wäre da das Eltern Geld
    eingestellt wurde.
    Ich wusste mir keinen Rat hatte auch nicht daran gedacht.
    Man sagte mir das ich zum Arbeitsamt müsste.
    Das Arbeitsamt schickte mich aber zur Arge für ALG 2.
    Ich habe zwar vorher gearbeitet aber ich kann mich nicht für 15 Std die Woche zu Verfügung stellen,da ich wieder Schwanger bin und in einem Monat Entbinde.


    Mein Lebenspartner zahlt Unterhalt an seine anderen Kinder und wir mussten erst mal nachweisen
    das ein Unterhalts Festsetzungsbescheid besteht obwohl die Arge auf dem Kontoauszug gesehen hat das er Unterhalt Zahlt.Sie schickte uns also wieder weg.Das alles hat zwei Wochen gedauert.
    Nun gut jetzt haben wir die Bescheinigung und jetzt ist die Arge der Meinung wir haben zwar Anspruch aber wir müssten vorher Wohngeld und Kindergeld Zuschlag beantragen.Ich weiß nur das man Arbeitslosengeld 2 oder Kindergeld Zuschlag und Wohngeld beantragen kann.


    Ich muss dazu sagen es geht hier nur um einen Monat.Nach dem Monat würde ich wieder über die Elterngeld Kasse versichert werden.
    Nur zu Erklärung würde ich mich jetzt freiwillig versichern lassen müsste ich auch weiterhin wenn ich wieder neues Elterngeld beziehe diese Krankenversicherung zahlen.
    Aber da ich Anspruch habe auf Alg 2 würde ich in diesem Monat über die Arge versichert werden und müsste mich auch nicht freiwillig versichern.


    Stimmt das das ich bevor ich kein Wohngeld beantrage kein Alg 2 beantragen darf?
    Die gute Frau stellt sich nämlich einfach quer sie will unbedingt das ich das andere beantrage klar der Antrag kann dann auch mal bis zu vier Monaten dauern.


    Die von der Kindergeld Stelle haben gesagt ich könnte mich für eine Variante entscheiden Alg2 oder Kindergeld Zuschlag und Wohngeld.Gut also habe ich wieder bei der Arge angerufen.
    In einer Woche habe ich wieder einen Termin diesmal nur um die Unterlagen auszuhändigen damit ich sie weider abgeben kann!!!Ich habe das Gefühl die wollen mich echt veräppeln.
    Das ist jetzt schon der dritte Termin.
    Die Unterlagen hätten Sie mir doch schon längst schicken können damit ich das erledigen kann.
    Was kann ich tun oder hat jemand eine Antwort auf meine Frage?
    Mein Lebensgefährte geht Vollzeit arbeiten und wir haben nie Alg 2 bezogen aber das ist jetzt eine Ausnahme Situation will man ehrlichen Menschen einfach nicht helfen oder wie verstehe ich das?

  • Wenn euer Bedarf mit Wohngeld und Kinderzuschlag gedeckt ist, hat das Vorrang vor ALG 2. Müssen musst du übrigens gar nichts. Es kann dich ja keiner zwingen, irgendeine Sozialleistung zu beantragen.


    Du kannst z. B. auch heiraten, dann wärest du familienversichert. Und er bekäme ggf. mehr Lohn, weil er in eine bessere Lohnsteuerklasse kann.


    Turtle

  • Wenn euer Bedarf mit Wohngeld und Kinderzuschlag gedeckt ist, hat das Vorrang vor ALG 2. Müssen musst du übrigens gar nichts. Es kann dich ja keiner zwingen, irgendeine Sozialleistung zu beantragen.


    Du kannst z. B. auch heiraten, dann wärest du familienversichert. Und er bekäme ggf. mehr Lohn, weil er in eine bessere Lohnsteuerklasse kann.


    Turtle


    Bekommen aber keinen Kindergeld Zuschlag.Jetzt nur Wohngeld beantragen?
    Heiraten wegen einer Krankenversicherung ich glaube kaum. Ausserdem hätten das wieder andere Nachteile.

  • Wieso bekommt ihr keinen Kindergeldzuschlag? Hast du da schon eine Ablehnung? Ohne Berücksichtigung des Elterngeldes?


    Wenn du noch ungekündigt bist, wieso bist du nicht über den Arbeitgeber versichert? Wie alt ist eigentlich das erste Kind? Außerdem: Das ALG 1 kann man dir nicht verwehren, wenn du dich ausdrücklich für vermittelbar erklärst. Anders als die 8 Wochen nach der Geburt muss man nämlich die 6 Wochen vor Geburt keine Mutterschutzzeit nehmen, wer möchte, kann bis zur Geburt arbeiten!


    Turtle

  • Wieso bekommt ihr keinen Kindergeldzuschlag? Hast du da schon eine Ablehnung? Ohne Berücksichtigung des Elterngeldes?


    Wenn du noch ungekündigt bist, wieso bist du nicht über den Arbeitgeber versichert? Wie alt ist eigentlich das erste Kind? Außerdem: Das ALG 1 kann man dir nicht verwehren, wenn du dich ausdrücklich für vermittelbar erklärst. Anders als die 8 Wochen nach der Geburt muss man nämlich die 6 Wochen vor Geburt keine Mutterschutzzeit nehmen, wer möchte, kann bis zur Geburt arbeiten!


    Turtle


    Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2010 und an diesem Tag kam auch meine Tochter also war ich weiter übe die Elterngeldkasse versichert.


    Ich müsste eine Betreuungstelle für meine 1 Jährige Tochter nachweisen damit ich arbeiten kann.
    Die habe ich aber nicht.Einfach nur bei Mama abgeben zählt nicht.


    Ich bekomme seit 1.Januar kein Elterngeld mehr.


    Ich war bei der Familienkasse und dort haben sie mir direkt gesagt da wir 50 EURO über den Satz liegen(habe auch die Broschüre)
    bekommen wir das nicht.


    Ach ja und so einfach ist das nicht mittlerweile haben die das Mutterschutzgesetz sehr hoch gesetzt,da überlegt sich jeder Arbeitgeber zwei mal ob man mich einstellt.
    Ich habe vorher bei der Diakonie gearbeitet bis zum 6.Monat dann wollten die das nicht mehr zu riskant.Haben mich dann bis Ende der Schwangerschaft weiter bezahlt und dann hat der befristete Vertrag ja geendet.
    An mir liegt es nicht arbeiten wollte ich immer.