Auslandspraktikum wird finanziert.Wird es als Einkommen verrechnet???

  • Hallo alle zusammen :)
    Ich bin alleinerziehende Mutter gehe noch zur Schule und im August fange ich eine Ausbildung an. Von der Schule aus mache ich ein 3-wöchiges Auslandspraktikum und es wird von der Schule finanziert. Ich bekomme 644 EUR. Da ich BaFög und SGBII beziehe, stelle ich mir die Frage, ob es mir als Einkommen angerechnet wird ?!

  • Sie verlässt die Kinder und hat demzufolge dann die 3 Wochen auch keinen Anspruch auf den MB Allein. Die 3 Kinder haben -soweit unter 15- auch keinen eigenständigen Anspruch auf ALG 2. Wenn sie als einzig erwerbsfähige Person für 3 Wochen im Ausland ist, die Kinder demnach auch fremdversorgt werden, dann kann es durchaus sein, dass für diese Zeit überhaupt kein Anspruch auf ALG 2 besteht, denn es dürften aufgrund ihres Studentenstatus` eh nur die Kinder Anspruch haben, sie selbst ist nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.


    Das ist keine einfache Situation, zu der aus der Ferne schlecht etwas geraten werden kann.


    Turtle

  • na wenn dir keine weiteren unkosten entstehen, wie z.b. an-und abreise, unterkunft oder verpflegung im rahmen deines auslandspraktikums, dann ist es ganz klar einkommen, welches auch angerechnet werden muss.


    Das geld ist ja für die Fahrt und die Unterkunft. Aber ich war heute beim jobcenter und die rechnen das nicht an. und das ich, meine tochter und ich keine bedarfsgemeinschaft wären, stimmt nicht ganz, aber danke für die antwort

  • Zitat

    weil ich mich heute informiert habe und wir eine bedarfsgemeinschaft wären


    das ist natürlich quatsch. du als mutter mit einem kind bildest in jedem fall eine eigene bedarfsgemeinschaft. da haben die dir munpitz auf dem amt erzählt.


    Zitat

    und das ich, meine tochter und ich keine bedarfsgemeinschaft wären, stimmt nicht ganz,


    habe ich niemals behauptet. natürlich seid ihr eine bedarfsgemeinschaft. ich denke mal, dass du da was durcheinander bringst. ich habe geschrieben:


    d

    Zitat

    a du bereits ein kind hast, bildest du auf jeden fall deine eigene (bedarfs) gemeinschaft.

  • Ich glaube eher, es ging um meine Aussage, dass ggf. kein Anspruch für die Dauer des Auslandaufenthaltes mehr besteht, da sie dann ja das Kind fremdbetreuen und -verpflegen lässt, der Unterhalt des Kindes also sichergestellt ist und sie als Studentin sowieso keinen Anspruch hat.


    Vom JC kann ja nur Geld fürs Kind kommen und der MB Allein. Den hat sie in den 3 Wochen m. M. n. auf keinen Fall zu beanspruchen, sie erzieht das Kind in dieser Zeit nachweislich nicht.


    Turtle