Hartz4 Umzug

  • Schön guten Tag,
    Mich beschäftigen derzeit 2,3 Sachen was Harz4 betrifft und hoffe ihr könnt mir helfen.


    Seitdem 15.11.2011 beziehe ich Harz4 und meine freundin wohnt und arbeitet
    in einer anderen stadt, ca. 150 km entfernt, nun meine fragen,


    da ich vorhabe zu meiner freundin zu ziehen, würde ich gerne wissen:
    (abgesehen davon habe ich einen arbeitsplatz in aussicht, sogut wie sicher 95%)


    a.) muss ich mir eine genehmigung holen um umzuziehen oder reicht es
    wenn ich einfach zu meiner freundin ziehe und mich dann beim zuständigen arbeitsamt melde ????
    (wohnung ist ja vorhanden, würde bei ihr einziehen)


    b.) würde ich dann zuschüsse erhalten für die wohnung ???


    c.) was könnte passieren wenn ich morgen einfach zu meiner freundin fahre und mich
    dann bei der zuständigen behörde melde, könnte es dann eventuell probleme geben für mich wie
    kürzungen oder das mir zuschüsse gestrichen werden???


    d.) da meine freundin arbeitet und eine eigene wohnung hat, muss dann trotzdem die angemessenheit
    geprüft werden bzw. könnte es probleme geben das die wohnung zu groß ist ???
    (wohnung ist 70qm)???



    vielen dank im voraus :)


    grüße
    sneedelwoodz

  • hallo zu deinen fragen wenn du am wohnort deiner freundin eine anstellung gefunden hast kanst du umziehen. da du ja wohl an einem anderen ort wohnst.das arbeitsamt zahlt den umzug.allerdings must du den ein av vorlegen und du must den die notwendigkeit nachweisen .z.b.zulangeanfahrt zum ao . die helfen auch bei der wohnungssuche.du must den ja nicht auf die nase binden das du zu deiner freundin ziehst. wohnung: deine freundin hat arbeit und kann wirtschaftlich die wohnung finanzieren da ist es egal wie groß die wohnung ist. anders wäre es bei alg2 da wäre die wohnung zu groß. und ihr müsstet aus der wohnung ausziehen. den ihr bildet nach dem sgb2 eine bedarfsgemeinschaft u.somit , ändern sich eure bedürfnisse.

  • wenn ich einen AV habe, ist das ja klar,
    mir wurde gestern auch eine anstellung in aussicht gestellt mit den worten
    ,,, sei schon relativ sicher, firma hat einen genauen termin wann es losgeht,
    aber es wird mit mir geplant.


    die frage ist nur,,, was ist, wenn das mit der anstellung doch nicht klappt ???
    (weil eine 100%ige gibt es nicht) ist der umzug trotzdem möglich ???

  • du hast auch als hartz4er niederlassungsfreiheit in deutschland. wenn du also zu deiner freundin ziehst, dann wird natürlich vom neuen zständigen jobcenter geprüft, ob ein weiterer anspruch auf h4 besteht. dann zählt das einkommen deiner frau natürlich mit dazu. ich denke mal, dass ihr gleich als bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet. bei der angemmesenheit der wohnung zählt in erster linie die höhe der warmendmiete, nicht so sehr die wohnungsgröße.
    natürlich könntet ihr es für ein jahr als probebeziehung deklarieren. dann würdest du 374 euro und die hälfte der miete vom amt bekommen.



    Dagobert


    Zitat

    die helfen auch bei der wohnungssuche


    das wäre mir nun aber völlig neu. die sind eigentlich so schon ausgelastet/überlastet.

  • Das was Dagobert das schreibt stimmt nicht. Halte dich an das was lacki eingestellt hat. Du kannst hinziehen wo auch immer du willst auch zu deiner Freundin. Umzug müßtest du selbst tragen da bekommst du nichts. Dadurch deine Freundin ja ein Einkommen hat würde ich dir raten erstmal das Probejahr beim JC anzugeben und darauf zu bestehen das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet. Somit würdest du deine Leistungen weiterhin bekommen und den Mietanteil. Anderenfalls könnte es passieren das deine Freundin komplett für dich mitaufkommen müßte und du von Ihr abhängig wärst. Wenn du sowieso eine Arbeit in Aussicht hast bist du ja vielleicht bald weg vom JC.