Schön guten Tag,
Mich beschäftigen derzeit 2,3 Sachen was Harz4 betrifft und hoffe ihr könnt mir helfen.
Seitdem 15.11.2011 beziehe ich Harz4 und meine freundin wohnt und arbeitet
in einer anderen stadt, ca. 150 km entfernt, nun meine fragen,
da ich vorhabe zu meiner freundin zu ziehen, würde ich gerne wissen:
(abgesehen davon habe ich einen arbeitsplatz in aussicht, sogut wie sicher 95%)
a.) muss ich mir eine genehmigung holen um umzuziehen oder reicht es
wenn ich einfach zu meiner freundin ziehe und mich dann beim zuständigen arbeitsamt melde ????
(wohnung ist ja vorhanden, würde bei ihr einziehen)
b.) würde ich dann zuschüsse erhalten für die wohnung ???
c.) was könnte passieren wenn ich morgen einfach zu meiner freundin fahre und mich
dann bei der zuständigen behörde melde, könnte es dann eventuell probleme geben für mich wie
kürzungen oder das mir zuschüsse gestrichen werden???
d.) da meine freundin arbeitet und eine eigene wohnung hat, muss dann trotzdem die angemessenheit
geprüft werden bzw. könnte es probleme geben das die wohnung zu groß ist ???
(wohnung ist 70qm)???
vielen dank im voraus
grüße
sneedelwoodz