Sohn Student, Mutter Hartz 4 Sind wird eine BG?

  • [quote author=Gustavo link=topic=42449.msg391782#msg391782 date=1326884627]
    Also als ich mein Studium aufgenommen hatte kam dieser Bescheid.
    Selbiger kam bei meiner Schwester, die 1 Jahr vor mir zu studieren anfing.
    Ich wurde einfach als Student von der Bedarfsgemeinschaft getilgt.


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    Dann wurde ich hier mit 0 € aufgelistet. Scheinbar wegen möglicher Kindergeldanrechnung.
    *Nur zur Info: Kinder stehen immer darauf mit 0€, weil sie grundsätzlich U25 zur BG gehören, aber sich selbst finanzieren und dadurch kein Mitglied sind.
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    _______________


    So nun bekomme ich 107 € Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung SGB2§27.


    Nun habe ich diesen Zuschuss zur Unterkunft beantragt.
    Jetzt überweisen sie das Geld aber auf das Konto meiner Mutter. Obwohl ich mein Konto angegeben hatte.


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    und jetzt sieht es so aus als würden sie versuchen uns als bedarfsgemeinschaft darzustellen. Allerdings wurde ich zuerst wegen studium-bafög nicht wegen meinem hohen einkommen ausgeschlossen. und wenn doch der zuschuss keine alg2 ist, warum geht das überhaupt?


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    Aber da steht auch bei der bewilligung des zuschusses (pink makiert)


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    Wir wollen keine BG sein und auch eine Haushaltsgemeinschaft, sondern eine WG.


    Weil in einer Wohngemeinschaft hat meine Mutter das Recht auf ihre 45 m² samt entsprächendem Mietpreis.


    Sind wir jetzt eine BG oder nicht?

  • da steht, aber dass ich aus der BG entfernt wurde und


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören.........
    Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

  • Und auch hier: Du bestreitest deinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen, sonst gäbe es nämlich keinen Mietzuschuss. Dein Geld reicht nicht für deinen Bedarf. Ausgeschlossen bist du also nicht wegen der von dir gefundenen Vorschrift des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, sondern wegen § 7 Abs. 5 SGB II.


    Turtle

  • ok


    ich will mit meiner mom eine WG machen.


    dann heißt es....
    => keine BG, da Student => Hausgemeinschaft => keine Wille/Möglichkeit zum gemeinsamen Wirtschaften, da getrennte Konten und ich zu arm usw... => 45 m² Anrecht meiner Mutter, da Hartz 4ler das selbe in WGs anmieten dürfen wie Singelwohnungen.

  • außer ich finanziere mich selbst und da die neue wohnung 140 € billiger ist decke ich meinen fiktiven bedarf und meiner mutter werden 25 € KB abgezogen.
    richtig soweit?


    aber ließ mal blatt 1. da steht lustigerweise, dass ich durch die aufnahme meines förderungsfähigen studium aus der BG ausgeschlossen bin. dann wäre dies falsch, aber nicht weiter tragisch.

  • 140 Euro durch 2 sind 70 Euro. Dein Zuschuss zur Miete ist aber 107 Euro, so dass deine Milchmädchenrechnung irgendwie nicht aufgehen kann. Denn bei 107 Euro Zuschuss und 70 Euro, die auf deinen Mietanteil entfallen, wäre immer noch ein Betrag von 37 Euro nicht gedeckt.


    Turtle

  • Der Betrag ist aus der Luft gegriffen, damit sich Leute nicht unnötig daran aufhalten.
    Wo ist eigentlich mein geforderter Paragraf wegen deiner Aussage????????


    Zitat

    Ach ja: Eine WG wird aus euch ob der familiären Bindungen trotzdem nicht. Egal, wie du es drehst und wendest.

  • Ja, jetzt fragst du. Wo aber hast du vorher einen Paragrafen gefordert, dass du mir mit


    Zitat

    Wo ist eigentlich mein geforderter Paragraf wegen deiner Aussage????????


    Du solltest nicht in zu vielen Foren posten, dann bringst du auch nichts durcheinander.


    Ach ja, Paragraf. Schau mal nach § 1601 ff. BGB. In einer Wohngemeinschaft ist niemand gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Bei deiner "Ich will aber, dass es eine WG ist" ist aber deine Mutter dir sehr wohl (u. a. mit Kost und Logis) zu Unterhalt verpflichtet, Hr. Studioso...


    Wäre es eine WG, würdest du ja bei der Bafögstelle auch durchsetzen können, dass du Bafög analog eines Studenten, der nicht bei Mama und Papa wohnt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG) bekommst. Aber auch da wirst du ob der Unterhaltsverpflichtung von Verwandten 1. Grades auf Granit beißen mit der Behauptung, dass es sich ja nur um eine WG handelt.


    Turtle

  • Guter Punkt.
    Aber warte mal

    Zitat


    Jedoch: Eine Unterhaltsverpflichtung besteht umgekehrt nur, soweit die in Anspruch genommene Person in der Lage ist, den Unterhalt ohne Gefährdung ihres eigenen Bedarfs zu bezahlen (Leistungsfähigkeit)(Quelle: Wikipedia).


    hm..?! was nun?


    Mein Einkommen wird ja auf ALG2 reduziert wegen der KG-Anrechnung, also kann ich meine Mutter finanziell nicht unterstützen und wir wirtschaften eigentlich bis auf Salz und Klohpapiert nicht miteinander.
    Also sind wir auch keine Wirtschaftsgemeinschaft(da muss man ja nur wiederprechen) und damit Hausgemeinschaft.


    Zitat

    Da Ihr aufgrund deines bedarfsdeckenden eigenen Einkommens keine BG mehr bildet, und wenn Ihr Euch nur die Wohnkosten teilen wollt, aber nicht gemeinsam wirtschaften wollt, dann lebt Ihr finanziell im Sinne einer WG zusammen - und deine Mutter hat für ihren Anteil an der Wohnung denselben Anspruch, als würde sie eine 1-Pers.-Whg. für sich alleine haben. .wobei gilt


    Übrigens ist das mit Bafög etwas anderes. Da steht eindeutig drinnen.

  • Wiki ist ganz nett. Jedoch solltest du Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen oder wenigstens nur dann, wenn du es verstehst. Die Unterhaltspflicht besteht kraft Gesetzes. Die Unterhaltsfähigkeit ist was ganz anderes. Barunterhaltspflichtig ist deine Mutter sicherlich nicht mit ALG 2. Wohl aber mit Logis.


    Turtle