[quote author=Gustavo link=topic=42449.msg391782#msg391782 date=1326884627]
Also als ich mein Studium aufgenommen hatte kam dieser Bescheid.
Selbiger kam bei meiner Schwester, die 1 Jahr vor mir zu studieren anfing.
Ich wurde einfach als Student von der Bedarfsgemeinschaft getilgt.
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Dann wurde ich hier mit 0 € aufgelistet. Scheinbar wegen möglicher Kindergeldanrechnung.
*Nur zur Info: Kinder stehen immer darauf mit 0€, weil sie grundsätzlich U25 zur BG gehören, aber sich selbst finanzieren und dadurch kein Mitglied sind.
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So nun bekomme ich 107 € Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung SGB2§27.
Nun habe ich diesen Zuschuss zur Unterkunft beantragt.
Jetzt überweisen sie das Geld aber auf das Konto meiner Mutter. Obwohl ich mein Konto angegeben hatte.
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und jetzt sieht es so aus als würden sie versuchen uns als bedarfsgemeinschaft darzustellen. Allerdings wurde ich zuerst wegen studium-bafög nicht wegen meinem hohen einkommen ausgeschlossen. und wenn doch der zuschuss keine alg2 ist, warum geht das überhaupt?
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Aber da steht auch bei der bewilligung des zuschusses (pink makiert)
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Wir wollen keine BG sein und auch eine Haushaltsgemeinschaft, sondern eine WG.
Weil in einer Wohngemeinschaft hat meine Mutter das Recht auf ihre 45 m² samt entsprächendem Mietpreis.
Sind wir jetzt eine BG oder nicht?