Bin ich verpflichtet dem Amt auch noch Kopien meiner Unterlager sellbst zu erstellen ?
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ja schon. wieso fragst du denn? möchtest du was verschweigen oder gehts dir um die kosten der kopien?
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Es geht sich hier um die Frage ob der Betroffene die verlangten Unterlagen selbst kopieren muß?
Nein !
Du gehst zum Jobcenter mit deinen Unterlagen und dann können die kopieren was Sie brauchen.
MfG
mani -
Ja selbstverständlich wird sich das Jobcenter die Unterlagen auch selbst kopieren.
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Bei uns wollen die 15 Cent für jede Kopie die sie selbst brauchen!
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Genau genommen braucht das Jobcenter gar nichts. Gebraucht wird vom Antragsteller im Normalfall ALG 2... Und damit ist er in der Beweislast.
Turtle
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Meine -persönliche- Meinung ist, dass in der heutigen Zeit, in der ständig über Bürgerfreundlichkeit gesprochen wird, es eine Selbstverständlichkeit ist, dass ich mir als SB selbst Kopien anfertige, wenn die Unterlagen vom Antragsteller im Original vorgelegt werden. Und da für jede Kopie 15 Cent rauszupressen, während man Milliarden ins Ausland schiebt, das kann man einem Antragsteller m. E. zurecht nicht verständlich machen.
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Das stimmt. Ich kenne auch kein Jobcenter oder SozA, das nicht kostenlos Kopien zieht. Rechtlich gesehen könnte aber dafür Geld verlangt werden. Aber ich könnte ja mal den 1. SB SGG JC Neukölln fragen, ob das stimmt, dass in Berlin 15 Cent genommen werden. Den kenne ich recht gut....
Turtle
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