welche leistungen

  • Hay .....
    ich bin 22.
    und bin in der 13 ssw wohne mit meinem freund zusammen und bin eigentlich im drittenlehr jahr. habe aber ein beschäftigungsverbot vom arzt bekommen. und bin aber nicht gekündigt und bekomme also noch mein lehrlingsgehalt. steht mir da harz 4 zu oder andere zusätzliche leistungen? :confused:
    gelte ja eigentlich als geringverdiener habe aber nur leider keine ahnung was sowas angeht und auch keinen der mir helfen könnte. und ab wann kann ich den die erstaustattung beantragen und wo am besten?
    und wie ist das eigentlich mit dem eltern geld???
    ich weiß sind ganz schön viele fragen auf einmal aber das sind die dinge die mich beschäftigen :confused:


    ich hoffe ihr koönnt mir helfen:rolleyes::o


    danke schon mal und mfg
    tinibambini

  • ob hartz4 hängt davon ab. wie hoch das einkommen deines freundes ist und dein dir derzeit noch zufliessendes lehrlingsgeld.
    wenn hartz4, dann gibt es auch eine erstaustattung fürs baby, für die wohnung wohl eher nicht, schließlich lebt ihr ja schon in einem haushalt.


    Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Antragstelle beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Sollte das Kind z. B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen um alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.


    http://www.elterngeld.com/elterngeld-antrag.html