Hallo,
ein kniffliger Fall, den ich so nirgends im Inet gefunden habe. Was ist machbar?
Die Situation: meine Partnerin und ich haben uns vor 1,5 Jahren getrennt. Wir haben eine 5jährige Tochter. Sie hatte einen inzwischen knapp 10jährigen Sohn mit in die Beziehung gebracht für den ich seit über 7 Jahren der Papa bin (ohne Titel). Seit 1,5 Jahren leben wir getrennt und tauschen die Kinder jede Woche immer samstags - klappt super.
Sie erhält das Kindergeld für beide - teilen es aber indem wir von beiden Kindergeldern die Kosten für beide abziehen und jeder erhält dann die Hälfte von dem was bleibt - sprich: ich bekomme 100 Euro pro Monat (privat geeinigt - kein Titel vorhanden). Nun hatte ich mich selbständig gemacht, werde aber noch vom Hartz IV gestützt (per Regelsatz und EKS). Ihre 2.Ausbildung ist nun abgeschlossen (wurde auch über Hartz IV gestützt), aber sie fällt nun auch erstmal ins Hartz IV zurück.
Bisher waren beide Kinder offiziell bei ihr wegen Anspruch auf Leistungen gemeldet. Was für Möglichkeiten habe ich nun? Da ich rein rechtlich mit unserem Sohn nicht gebunden bin habe ich für ihn wohl wenig Chancen, dass er auch in meine Bedarfsgemeinschaft mit reinzählt, aber wird ein Regelsatz für unsere Tochter für beide in vollen Ansprüchen gezahlt? Ein Regelsatz darf nämlich aufgrund der Tatsache, dass das Kind nicht die volle Zeit bei einem Elternteil ist nicht gekürzt werden - laut Sozialgericht Freiburg (Urteil vom 25. Mai 2007, Aktenzeichen: S 9 AS 1774/07 ER) - aber haben beide Anspruch auf volle Leistungen? Oder kann ich "nur" Fahrtenkosten beim Sozialamt (wohne nur 10km entfernt - muss die Strecke aber täglich 2x fahren wg Schule und Kita - oder sind hier nur die Kosten zum "Überbringen" der Kinder gemeint?) und erhöhte Lebenshaltungskosten beim Jobcenter beantragen, wenn meine ehemalige Partnerin den Regelsatz bekommt?
Oder habe ich noch andere Möglichkeiten?
Ich danke für schnelle Antworten,
Bas.