Hallo,
vielleicht kann uns hier jemand eine Information geben. Folgende Situation:
Es besteht ein unbefristeter Unterhaltstitel und eine vollstreckbare Ausführung des Titels, letztmalig angepasst in 2005, Lohnpfändung läuft seit 2002. Drittschuldner immer derselbe AG. Letzten Oktober blieben die Zahlungen auf einmal aus. Begründung des AG: Mein Ex-Mann hätte angegeben, dass ihm gesagt worden wäre, da die Kinder volljährig wären, müsse er nicht mehr zahlen und der Ag hat daraufhin die Zahlungen an die Kinder eingestellt .
Der Titel wurde nie gerichtlich abgeändert.
Seit November ist die Sache einer FA für Familienrecht (im Auftrag meiner älteren Tocher), bisher sind allerdings keine Zahlungen mehr eingegangen, es wurde immer wieder gesagt, die Sache ist in Arbeit.
Heute hatte ich ein Telefonat mit der FA, da wurde mir erklärt, man habe den AG zur Abgabe der Drittschulderklärung angeschrieben, der Pfändungsbeschluss wäre schon zugestellt, man müsse aber erst mal abwarten, wie hoch die Pfändungen sein können, wegen den aufgelaufenen Unterhaltszahlungen .
Ich verstehe jetzt allerdings nicht
a) warum eine erneute Drittschuldnervereinbarung getroffen werden soll und
b) warum auch die bisher angelaufenen Unterhaltszahlungen von meinem EX-Mann gepfändet werden sollen und nicht nur der zukünftige, bis ein abgeänderter Titel vorliegt.
Soweit ich weiß, ist doch der AG in der Pflicht, den Betrag nachzuzahlen, egal, ob er das Geld an meinen Ex-Mann ausgezahlt hat, dann muss er den Betrag trotzdem an die Knder auszahlen ohne Erstattungsanspruch gegen meinen Ex-Mann.
Darauf habe ich die Dame der RA-Kanzlei angesprochen, worauf sie mir sagte, dass müsse sie mit der FA besprechen, das wäre ihr so nicht bekannt gewesen, sie hätte nur den Auftrag bekommen, den Unterhalt zu pfänden ?!?! Wir haben alle entsprechenden Unterlagen meines vorherigen Anwalts an diese FA gegeben, so dass das eigentlich nicht sein darf.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da irgendwas schief gelaufen ist bei der FA...:(
Hat da jemand Erfahrung damit und weiß, ob das Vorgehen der RA so richtig ist?
Mit freundlichem Gruß