Private Berufsunfähigkeitsrente versteuern?

  • Hallo ihr,



    ich bin seit Januar 2011 aufgrund einer Knieverletzung Berufsunfähig.
    Nun sieht es so aus, dass ich ab Zeitpunkt der Erkrankung rückwirkend eine mtl. Rente von 900€ ausgezahlt bekomme.


    Ich beziehe derzeit ALG I und ALG II. Dass das ALG I nicht an die BU angerechnet wird, weiß ich. Ebenso das das ALG II angerechnet wird.


    Aber wie ist das, wenn ich kein ALG I und II beziehe, nur die BU.
    Wieviel steuerliche Abgaben habe ich dann?


    Hoffe auf Hilfe.


    Danke im Voraus


    Nico

  • zu zahlen sind kranken-und pflegeversicherungsbeiträge sowie einkommenssteuer. aber nur teilweise mit dem sogenannten Ertragsanteil ist die BU steuerpflichtig.


    bei kranken-und pflegeversicherung musst du den vollen beitrag zahlen, da es keinen arbeitgeber gibt, der die hälfte der anteile übernimmt. beiträge zur rentenversicherung werden nicht erhoben.
    ich tippe mal, dass du vom grundsicherungsamt noch was dazu bekommen wirst, sozusagen als aufstockung, falls es keine weiteren einkommensquellen oder vermögen gibt. sogesehen, hättest du dir die beiträge zur BU sparen können, denn vom sozialamt hätte es auch nicht mehr gegeben. aber vater staat und dein versicherungsanbieter sind sicher voller dankbarkeit.



    PS ich rechne dir dass auch mal gerne aus. bei 900 euro Rente werden sicher keine steuern fällig, aber rund 17,5 prozent kranken-und pflegebeiträge. also etwa 157,50 euro abrüge. bleiben 742,50 euro netto rente. ob nun was vom grundsicherungsamt kommt, hängt von deinen lebensumständen ab. verheiratet, familie u.s.w. aber an hand deiner anderen fragen scheinst du single zu sein und hast einen anspruch von 768 euro. würde bedeuten, dass du beim grundsicherungsamt noch 26 euro schorren gehen könntest. sag ich doch die zahlungen zur bu-versicherung waren für die katz.:p


    hier aber noch eine möglichkeit etwas geld zu machen:


    http://www.vorsorge-und-finanzen.de/erwerbsunfaehigkeitsrente-hinzuverdienst-grenze.html


    wenn du wirklich jahrgang 1989 sein solltest, dann gute nacht. mit 23 jahren in solch einer situation, dass heisst für immer am existenzminimum! und denke daran, dass dein alg1 nächsten monat ausläuft.

  • Ganz lieben Dank für Die umfangreiche Antwort. Ich fange mal mit meinen Umständen an.


    Ich bin 22 Jahre alt
    Ledig
    Habe noch 37 Jahre bis zur Rente. Laut Ertragsanteil wären das 36%
    Eigene Wohnung 419,63€ Warm, 52,08m²



    warum sagst du das die BU Zahlung für die Katz war? Derzeit bekomme ich noch:


    565,20€ ALG 1
    213,88€ ALG 2


    Ab Mai fällt wie du schon richtig sagtest das ALG 1 weg, und mein ALG2 Satz wir auf 693,45€ gesenkt.


    Wenn du so nett wärst könntest du mir noch mal eine genauere Rechnung schicken? Ich seh da echt nicht durch.


    Danke dir

  • Zitat

    warum sagst du das die BU Zahlung für die Katz war?


    na weil du als arbeitsunfähiger junger mann vom sozialamt in etwa anspruch auf 749 € hättest, wobei die miete von 419,63 € wohl als nicht angemessen gilt, es sei denn du lebst in München oder Frankfurt/M. deine nettorente wirs etwa bei 742,50 € liegen. das hätte dir das sozialamt/ grundsicherungsamt auch zahlen müssen.
    steuern zahlst du bei einer rente von 900 € definitiv nicht. die besteuerung von einer rente setzt erst bei einer rentenhöhe von ca. 1500 € ein, als single wohlgemerkt.

  • ok, und wie läuft das mit der Krankenversicherung in meinem Fall?
    Wie funktioniert das mit dem Hartz$ der letzten Monate, für die ich ich die Rente nachgezahlt bekommen würde?
    Ich habe damals auf dem Amt angegeben, das ich eine BU beantragt habe. Es kam aber nie eine Nachricht darauf.

  • da das zuflussprinzip zählt, solltest du keine rückforderung von seiten des jobcenters bekommen. sie werden dir aber sofort die bezüge streichen.
    du musst von der BU-Rente 15,5 prozent Krankenkassenbeitrag und 1,95 prozent Pflegeversicherung bezahlen. in deinem fall also etwa 157,50, die du deiner gesetzlichen krankenkasse überweisen musst. mach dir mal keine sorgen, wenn dann keine beiträge vom joccenter und vom alg1 kommen melden die sich schon bei dir und fragen nach.

  • zunächst ist es ja so, dass dir 742.50 € zum leben bleiben. womit du anspruch auf aufstockung vom Grundsicherungsam/sozialamt hast. Es scheint allerdings so, dass die Miete mit gut 420 € für eine einzelne Person unangemessen hoch ist. hier wird man dich auffordern, die kosten der unterkunft zu senken, und zwar innerhalb von 6 monaten.
    dein versicherungsvertreter hat natürlich recht, wenn er sagt, dass die rente brutto=netto ist. die versicherung muss dir natürlich die vollen 900 euro an rente überweisen. du musst dich aber von diesen 900 euro kranken-und pflegeversichern. das wird dich, wie ich schon schrieb, etwa 157,50 euro im monat kosten.


    Zitat

    Soll ich dann von dem Geld leben und kann mir nichts davon leisten?


    tja, dir wird es so ergehen wie millionen von Hartz4-Sozialhilfe-und Grundsicherungsempfängern in diesem lande: leben am existenzminimum. ist sicher bitter für einen 22jährigen, aber wer um alles in der welt soll dir denn noch weiteres an geld zuschanzen. ich habe dir ja oben ein link reingemacht. du darfst im monat 350 € brutto hinzuverdienen, abzüglich beiträge für kranken-und pflegeversicherung sind das netto etwa 289 euro netto.

  • Hey,


    Was ist, wenn ich die Miete nicht innerhalb der geforderten 6 Monate senke? Streicht man mir dann einfach die Einkünfte des vom Sozialamts?


    Wo muss ich den Bezug der Rente überall melden?


    Ein Problem habe ich noch:


    Angenommen:


    Ich beziehe seit Ferbuar 2011 203,88€/Monat.
    Macht bis Februar 2011 Gesamt 2446,56€


    Wenn ich Rückwirkend 900€ Rente seit Februar 2011 bekomme, sind das 10800€.


    Muss ich die 2446,56€ zurücküberweisen? (Habe dem Amt die Beantragung einer Privaten BU gemldet. Jedoch kam nie Antwort diesbezüglich), oder gilt das Zuflussprinzip?


    Wenn ich das anderen Foren entnehme, wird es beim Zuflussprinzip so gehandhabt, dass ich keine Rückzahlung leisten muss, jedoch wird mir das Amt die Stütze für den Zeitraum streichen, für den Zeitraum, wie lange die Nachzahlung reicht.
    Rechnen die die komplette Nachzahlung an oder nur den Teil der mit zustünde?


    Es währe ja eine Frechheit, wenn ich eine Summe bekomme, die mir auch zusteht und mir diese das Amt "zum Leben" nimmt.


    Was ist, wenn ich bei Zahlung der Rente einen Job finde? Dann würde BU entfallen, und das Amt will nichts?


    Ich versteh das nicht :-(


    Danke für Deine Gedult

  • man ich habe dir doch alles geschrieben. in dem monat an dem du die rückwirkende rente erhöäst verfällt der anspruch auf hartz4. du musst also nur die im voraus bezahlten 203,88 € euro zurück zahlen. die rente musst du nur beim jobcenter melden, damit du aus hartz4 gestrichen werden kannst. es gilt das zuflusprinzip. wenn dann dein alg1 ausläuft, und keine beiträge zur krankenkasse überwiesen werden, meldet sich die krankenkasse bei dir und will wissen, wie deine jetzigen einkommensverhältnisse sind. dann schreibst du denen, dass du 900 € private bu-rente bekommst und die werden dir antworten, dass du dann monatlich 157,50 an kranken-und pflegeversicherung überweisen sollst. dann kannst du zum sozialamt oder grundsicherungsamt gehen und ergänzend aufstockung beantragen. diese sollte man dir für 6 monate gewähren. dann wird man auch feststellen, ob die miete zu hoch ist oder nicht. wenn sie miete zu hoch ist, dann würde man dir nach 6 monaten den aufstockungsbetrag um die summe kürzen, wie bei euch im landkreis miete für eine person angemessen ist.
    tja, wenn du einen vollzeitjob findest, dann wird dir der versicherunfsträger die bu-rente kürzen oder aufheben.
    Was soll den das amt dann noch wollen, wenn du mit deiner eigenen arbeit und einer privaten rente dein lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. die freuen sich, dass du nicht mehr bedürftig bist.

  • ok, das habe ich ja auch soweit verstanden. Aber das Amt hat doch Quasi 12 Monate zu viel für mich gezahlt.
    Wollen die das denn dann garnicht wieder?


    Gibt es irgendwelche Folgen wenn ich die Miekosten nicht senke, bis auf kürzung/streichen der Leistung?


    Liebe Grüße


    Nico

  • Zitat

    Aber das Amt hat doch Quasi 12 Monate zu viel für mich gezahlt.
    Wollen die das denn dann garnicht wieder?


    nein, du warst in der zeit bedürftig. dann müsste ja jeder, der eine erbschaft oder einen Lottogewinn macht, auch zurück zahlen. man hat dir ja die leistungen nicht auf darlehnsbasis gegeben, oder?



    Zitat

    Gibt es irgendwelche Folgen wenn ich die Miekosten nicht senke, bis auf kürzung/streichen der Leistung?


    nein!

  • nein, das werde ich bei der Summe nicht haben. Was ich dich noch fragen wollte. Woher hast du das mit der Kranken- und Pflegeversicherung? Ich finde rein garnichts im Internet zum Thema.


    Ist es nicht möglich, sich wieder Familienversichern zu lassen?

  • ...nach einigen überlegungen ist mir noc eine Frage in den Sinn gekommen.


    Angenommen ich bekomme die Nachzahlung. Laut Zuflussprinzip wird mir ab diesem Zeitpunk das ALG 2 gestrichen und stattdessen die nachgezahlte Rente zm Leben verwendet. Wie groß ist in diesem Fall mein Selbstbehalt.


    Angenommen 900€ mtl x 12 Monate = 10800€


    Darf das Amt die kompletten 10800€ anrechnen oder gibt es einen "Selbstbehalt"?


    Danke schonmal


    Nico

  • die arge streicht dir für den monat des zuflusses die kompletten hartz4-leistungen, d.h. du musst diese 213,88 € die du ja im voraus bekommen hast zurück zahlen. damit ist der fall dann erledigt. den rest kannste zu deinem noch verbleibenden alg1-anspruch behalten.
    es sei denn, die hätten dir in erwartung einer saftigen BU-Rente hartz4 nur als Darlehen geleistet. das allerdings scheint mir in deinem fall unwahrscheinlich.
    was soll denn ein selbstbehalt sein?