2 Hartz4 Familien - 1 WG

  • Hallo Leute,


    wir sind 2 Hartz Familien,1x Verheiratet mit 2 Kindern, 1x Alleinstehend mit 2 Kindern.


    Wir wohnen zur zeit in Einzelwohnungen, könnten jedoch ein Größeres 1 Familienhaus mit 8 Zimmern und 160 Qm Günstig zur Miete bekommen.
    Für jede Familie einzeln währe es zu Groß und zu Teuer. Als WG zusammen währe es günstig. Der Vermieter würde auch mitmachen.
    Das einzige, was gemeinsam genutzt wird sind ein 1 Großes Wohnzimmer, die Küche und die Bäder ( Davon sind 2 vorhanden, in jedem Stockwerk 1 ). Die Kinder und die Eltern hätten alle ihr eigenes Zimmer.


    Muss nun jede Familie einen eigenen Hartz4 Antrag stellen ( Als Wohngemeinschaft ) oder wird ein Gemeinsamer Antrag als Hausgemeinschaft gestellt.
    Die Familien sind nicht miteinander Verwand.


    Gruß

  • Jede Familie (Bedarfsgemeinschaft) stellt ihren eigenen Antrag. Wenn sie jetzt schon von ALG 2 leben, müssen sie sich die Wohnung(en) aber vor Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen oder riskieren, dass, wenn die neue Miete teurer ist als die alte, sie die Differenz draufzahlen müssen.


    Turtle

  • Hey,


    beide Familien beziehen Derzeitige Hartz4 und wir haben alle eine einzelne Wohnung zur Miete.
    Wenn wir das Haus zusammen anmieten währe für beide Parteien der miet anteil geringer als der jetzige bei Einzelwohnungen.
    Der Umzug währe innerhalb des derzeitigen Wohnortes ( so 2-3 Straßen weit für beide Parteien )
    Bei dem Haus handelt es sich um ein 1 Familienhaus mit nur einem Eingang. Wir währen dann also eine Wohngemeinschaft.
    Wie sollte man dann den Mietvertrag schreiben, alles auf eine Partei und dann Untervermieten oder gleich 1 Mietvertrag auf 2 Parteien, wo aufgeführt ist welche Partei welchen Miet anteil zahlt.
    Strom und Heizung würde dann einer komplett übernehmen und nach Parteien dem Amt mitteilen ( 4/7 und 3/7 ).
    Muss sich jede Partei diese Umzug einzeln Genehmigen lassen ( 2 Mietangebote vorlegen )?

  • Wegen der Kündigungsfristen würde ich zu 2 Mietverträgen raten, ansonsten ist die Familie, an die nur untervermietet wird, benachteiligt. Außerdem hat ja da der Vermieter auch noch ein Wörtchen mitzureden.


    Wenn die Wohnung(en) billiger sind als die alten, bedarf es keiner Genehmigung. Die es wahrscheinlich eh nicht geben würde, weil der Umzug aus Sicht des Amtes nicht notwendig sein dürfte. Wenn also der Umzug und die Kaution(en) in eigener Regie stemmbar sind, steht einem Umzug nichts im Weg.


    Ach ja: Was auch noch gegen Untermietvertrag spricht ist, dass sich der Hauptmieter einen Kopf machen müsste, wenn es mal nicht klappt und die Untermietfamilie den Mietvertrag kündigt. Dann ist nämlich die Wohnung zu groß und dann gibts Ärger mit dem JC. Wenn aber 2 Mietverträge vorliegen, kann es dem anderen Mieter völlig egal sein, was die andere Familie macht.


    Turtle