Härtefallantrag bewilligt - Unterhalt?

  • Hallo,


    ich habe im Oktober letzen Jahres zusammen mit meinen Eltern einen Härtefallantrag beim Sozialamt eingereicht.
    Es ging darum eine eigene Wohnung zu erhalten, da meine Wohnsituation bei meinen Eltern nicht mehr tragbar ist.
    Die Gründe möchte ich hier nicht nennen, aber sie sind schwerwiegend genug, das ein Umzug in eine eigene Wohnung statt gegeben wurde.
    Ich habe nun auch nach ewigem suchen, endlich eine Wohnung gefunden die im Rahmen liegt. Ich muss nun den Vertrag nächste Woche beim Amt vorlegen und kann zum 1.3. einziehen.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sieht es mit Unterhalt aus?
    Ich habe derzeit keine Arbeit oder Ausbildung und wollte ab Sommer mein Fachabi nachholen.


    In den Schreiben vom Sozialamt geht es immer nur um eine Wohnung. Ich bin davon ausgegangen, das wenn ich eine Wohnung beziehe, auch automatisch einen kleinen Beitrag Unterhalt bekomme. Aber ich habe nun wiedersprüchliches gelesen und gehört. Bin nun total verwirrt.


    Muss ich jetzt noch zusätzliche Anträge einreichen? Hartz4?


    Um ein wenig Aufklärung wäre ich sehr dankbar :)

  • Du schreibst doch schon im Unterforum "HartzIV/ALG 2". ALG 2 und HartzIV ist ein und dasselbe. Da ich davon ausgehe, dass du erwerbsfähig bist, hast du sicherlich auch die Genehmigung für eine eigene Wohnung vom Jobcenter erhalten und nicht vom Sozialamt. Und damit gleichzeitig auch einen Antrag auf ALG 2 abgegeben.


    Unterhalt steht dir als erwachsene Person von deinen Eltern nur zu, wenn du eine Schule besuchst oder eine Ausbildung/Studium machst.


    Turtle