[size=24][size=36]Hartz4 / Wohnraum / Kosten Umgangsrecht
Hallo!
Ich habe eine Frage zu Hartz 4 bezüglich angemessen Wohnraums.
Mein Alter 38 Jahre männlich , geschieden und habe 2 Kinder 15 und 13 Jahre ,diese leben bei meiner
Exfrau.
Ich bin nun nach einer längeren Rehamaßnahme auf der suche nach einer Wohnung , zur Zeit habe ich den
Leistungssatz von Hartz 4 zur Verfügung.
Daher steht mir ja als Einzelperson lediglich eine Wohnung mit ca. 50 Quadratmetern zu.
Wie sieht es aber aus , da ich ja das Sorge-und Umgangsrecht für meine Kinder habe und diese mich auch
mindestens 2mal im Monat über das Wochenende besuchen könnten und auch würden ,
habe ich vielleicht deshalb einen Anspruch auf eine größere Wohnung , diese dann Hartz4 auch
bezahlen müsste ?
Vielen Dank für Eure (schnellen) Antworten.
Gruß Marco M.