Ich erhalte ab 01. Oktober 2011 ALG II. Vom 06.-12.10.11 hatte ich einen Krankenhausaufenthalt, Kosten rund 4.000 €. Vom 01.10.-19.10.11 war ich nicht krankenversichert, ab 20.10.11 privat zum Basistarif. Der Monatsbetrag wurde von der Krankenkasse für den Monat Oktober voll berechnet, die ARGE hat als Zuschuß den Monatsbeitrag an die KV überwiesen.
Nun stellt sich die Frage, wer zahlt die Krankenhauskosten?
Die KV will erst für Kosten zahlen, die ab dem 20.10. (Antragseingang) entstanden sind. Die ARGE lehnt mit Hinweis auf die Zahlung des Monatsbeitrages eine Übernahme der entstandenen Kosten ab. Mir fehlen die Mittel, um zahlen zu können.
Wer kennt die Lösung?
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Hallo Montano,
diese Kosten bleiben an Dir kleben wie jede andere Verbindlichkeit, die Du zum Zeitpunkt des Leistungsbezuges eventuell hattest.
Gawain
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darlehen vom jobcenter beantragen oder teilzahlung mit der kk vereinbaren.
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Hallo Gawain,
danke für die schnelle Antwort. Die Krankenhauskosten sind jedoch während des Leistungsbezuges entstanden. Zum Zeitpunkt des L-bezuges bestanden diese Kosten noch garnicht. Sieht da die Rechtslage nicht anders aus?
LG Montano -
Hallo Gawain,
danke für die schnelle Antwort. Die Krankenhauskosten sind jedoch während des Leistungsbezuges entstanden. Zum Zeitpunkt des L-bezuges bestanden diese Kosten noch garnicht. Sieht da die Rechtslage nicht anders aus?
LG MontanoIch schätze einmal das dies ja der überbordende ARGE Schwachsinn ist!
Es ist nicht die Zeugung des Kindes interessant also Wann Wo Warum Wie, sondern die Geburt!
Das gleiche Problem wie ich habe, hatte letztes Jahr 3 Monate gearbeitet oder 3 1/2 Monate mit überbordendem Gehalt und satter Lohnsteuer!
Wenn ich also dies Jahr die Lohnsteuer erstattet bekomme ist sie im Leistungsbezug (Leistungsbezug?, eher Almosen Auszahlung) wech!
Egal wann die Geburt des Geldes war!!!
Ich kann nur versuchen in diesem Jahr einen Monat zu arbeiten und den erheblichen Geldfzufluss auf diesen Monat
dirigieren wie APOLLO 13 mit dem schmalen Eintrittkorridor in die Erd Athmosphäre, weil zu steil
dann verbrennt es, zu flach dann prallt es wie ein Stein auf der Wasseroberfläche ab!Langes Gelaberer kurzer Sinn, es ist immer der Geldzufluss entscheidend, ist hier auch immer ein grosses Thema!
Wenn man also höchste Heizungskosten hat, sollte man die Rückzahlung auf einen Zeit Bereich wählen, wo man in Arbeit ist, manchmal klappt es.
Elch
Sollte es eine andere Regelung geben, dann würde es mich freuen!
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Zitat
Die Krankenhauskosten sind jedoch während des Leistungsbezuges entstanden. Zum Zeitpunkt des L-bezuges bestanden diese Kosten noch garnicht. Sieht da die Rechtslage nicht anders aus?
Spielt in diesem Falle keine Rolle, da das Jobcenter derartige Kosten nicht übernimmt. Ob es diesbzgl. ein Darlehen vom Jobcenter gibt...(?????) ... (Anträge sind stets vorab zu stellen)... bliebe allein eine Ratenzahlung.Elch Und was haben Deine "Ausführungen" nun mit den Krankenhauskosten zu tun?
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Spielt in diesem Falle keine Rolle, da das Jobcenter derartige Kosten nicht übernimmt. Ob es diesbzgl. ein Darlehen vom Jobcenter gibt...(?????) ... (Anträge sind stets vorab zu stellen)... bliebe allein eine Ratenzahlung.
Elch Und was haben Deine "Ausführungen" nun mit den Krankenhauskosten zu tun?
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Das es im Zweifelsfall von der ARGE nie etwas gibt!Ausser Spionage und Abzocken wenn es Geld zurück gibt!
Elch
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