Also ich habe zurzeit ein paar schwierigkeiten.
Ich bin zurzeit in der ausbildung dort verdiene ich 348 € zudem bekomme ich kindergeld bab und unterhalt.
Mein vater sagt aber das er nun nicht mehr den vollen betrag zahlen kann und zahlt nur noch 60€ statt 207€.
Also fehlen mir satte 140 € in der tasche.
Meine freundinn bekommt zurzeit ALG 2 ( hartz 4 ).
wir wohnen zusammen mit meinem Sohn.
Jetzt meine frage und zwar wo kann ich den ausgleich für diese 140 € herbekommen, da ich nur noch 655 € im ganzen monat bekomme dazu kommt aber das ich von allem die hälfte mitbezahlen muss miete unterhaltskosten usw.
Die BaB kasse sagt sie machen kein ausgleich dafür, wohngeld darf ich nicht beantragen wegen BAB. WAS NUN ??
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Des Rätsels Lösung ist Dein Vater, er kann nicht einfach so den Unterhalt kürzen, schließlich bist Du noch in der Ausbildung. Niemand sonst wird Dir den Fehlbetrag ausgleichen.
Was hat Dein VAter denn für Gründe genannt, weswegen er jetzt nur noch € 60 UH bezahlt?Gawain
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Also ich habe zurzeit ein paar schwierigkeiten.
Ich bin zurzeit in der ausbildung dort verdiene ich 348 € zudem bekomme ich kindergeld bab und unterhalt.
Mein vater sagt aber das er nun nicht mehr den vollen betrag zahlen kann und zahlt nur noch 60€ statt 207€.
Also fehlen mir satte 140 € in der tasche.
....Es gäbe noch die Möglichkeit, über die BAB-Stelle einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen.
Die BaB kasse sagt sie machen kein ausgleich dafür, wohngeld darf ich nicht beantragen wegen BAB. WAS NUN ??Hier müsste man genau wissen, was Du gefragst hast und wie die Antwort genau war.
Andererseits wäre der Antrag auf Vorausleistung nur dann voraussichtlich erfolgreich, wenn du nicht das Kindergeld erhalten würdest.
Aktuell fehlen Dir 140 €, das Kindergeld deckt diese Lücke aber vollständig ab.
Die BaB kasse sagt sie machen kein ausgleich dafür, ....
Insoweit ist die Aussage korrekt.Kindergeld ist eigentlich für die Eltern gedacht. wie die Eltern dies verwenden, steht diesen frei.
Sollte dein Vater der Kindergeldberechtigte sein, und Dir das Kindergeld nur auszahlen lassen (auch wenn es direkt von der Familienkasse kommen sollte), dann hat er bisher halt Unterhalt in Höhe von Kindergeld und 207 € gezahlt.Sollte der Vater nicht der Kindergeldberechtigte sein, sondern Muttern, dann wäre bei einer Vorausleistung auch die Kompensation der fehlenden 140 € durch die Zahlung des Kindergeldes durch Muttern zu berücksichtigen; was auch zu einer Ablehnung der Vorausleistung führen sollte.
Unterhaltsrechtlich scheint es evtl. auch keinen weiteren anspruch zu geben.
Leider ist nicht bekannt, wieviel BAB du erhälst.Evtl. hast Du bisher mehr Geld erhalten, als Dir zustand.
Auch wenn die Aussichten für einen Antrag auf Vorausleistung der BAB eher schlecht sind, stelle den Antrag. Das Amt wird dann einige Prüfungen in deinem Namen machen (notfalls auch den Vater verklagen).Sollte der Grund des Vaters sein, dass er nun weniger Einkommen hat, dann gäbe es die Möglichkeit der Aktualisierung. Der Antrag sollte aber gut überlegt sein und hat eine Menge von Tücken.
Evtl. kannst Du noch einen Mietzuschuss für Dich beim Jobcenter beantragen. Frag mal nach, auch wenn ich dies nicht glaube.
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