Hallo, in der Vergangenheit ist mein Stiefsohn des Öfteren an den Einladungen der ARGE vorbeigegangen und hat nun recht heftige Sanktionen erhalten. Ich bekomme immer, wenn so etwas passiert, großen Streit mit ihm.
Nun hatte sein leiblicher Vater in der Vargangenheit mehrfach Schlaganfälle und vor kurzem, wegen eines Streitgesprächs zwischen mir und dem Stiefsohn einen epileptischen Anfall erlitten, da er sich immer sehr über die Eskapaten des Sohnes aufregt. Um die Gesundheit und das Leben meines Gatten zu schützen, denke ich wäre es sinnvoll, dass der 19 jährige Sohn eine eigene Wohnung erhalten sollte. Wir erhalten nur Zuschüsse zur Miete, alle anderen Kosten werden durch meine Arbeit getragen.
Würde das Amt bei Antrag einem solchen Auszug zustimmen? Der Stiefsohn hat leider noch keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle.
Würde mich sehr übe radäquate Antworten freuen!