Ausziehen unter 25

  • Hallo, in der Vergangenheit ist mein Stiefsohn des Öfteren an den Einladungen der ARGE vorbeigegangen und hat nun recht heftige Sanktionen erhalten. Ich bekomme immer, wenn so etwas passiert, großen Streit mit ihm.


    Nun hatte sein leiblicher Vater in der Vargangenheit mehrfach Schlaganfälle und vor kurzem, wegen eines Streitgesprächs zwischen mir und dem Stiefsohn einen epileptischen Anfall erlitten, da er sich immer sehr über die Eskapaten des Sohnes aufregt. Um die Gesundheit und das Leben meines Gatten zu schützen, denke ich wäre es sinnvoll, dass der 19 jährige Sohn eine eigene Wohnung erhalten sollte. Wir erhalten nur Zuschüsse zur Miete, alle anderen Kosten werden durch meine Arbeit getragen.


    Würde das Amt bei Antrag einem solchen Auszug zustimmen? Der Stiefsohn hat leider noch keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle.


    Würde mich sehr übe radäquate Antworten freuen!

  • Wenn der Stiefsohn aus eigenem Entschluss auszieht, so würde er wohl kaum irgendwelche Leistungen erhalten. Er müsste von eurer Seite vor die Türe gesetzt werden... natürlich mit der nötigen Frist, sich eine Wohnung zu suchen und dies dann mit dem Amt abzuklären.


    Hoffentlich ist dann eure jetzige Wohnung aus der Sicht des Jobcenters nicht zu groß oder zu teuer?


    Gawain

  • Zunächst einmal möchte ich Euch Beiden für die Antworten danken!


    Unsere Wohnung ist natürlich mit 74 qm² für zwei Personen zu groß. Mir ist auch klar, dass wir dann einen Teil meines Einkommens zur Miete hinzufügen müssen, aber das wäre mir allemal lieber als es zu riskieren einen schwerst behinderten Ehemann in ein Heim stecken zu müssen oder ihn gar zu beerdigen.


    Im Falle eines Umzugs:
    Müsste die ARGE da nicht die neue Kaution, die Renovierung der neu anzumietenden Wohnung und die Umzugskosten übernehmen? Und müssten die uns nicht behilflich sein eine adäquate Wohnung zu finden? Wir haben leider keine Bekannten oder Verwandten, die uns beim Umzug und der Renovierung helfen könnten. Wir alleine könnten das nie bewältigen, da mein Ehemann (63) jetzt schon starke gesundheitliche Einschränkungen hat und ich (47) trotzt meiner verschlissenen Wirbelsäule mit drei Bandscheibenverschiebungen und meiner verschlissenen Gelenke ganztägig arbeiten gehe.


    Unsere Beider gesundheitlichen Einschränkungen sind der ARGE wohl bekannt und durch das Gesundheitsamt bestätigt.


    Danke im Voraus für die Ratschläge!

  • Natürlich gibt es im Falle eures Umzuges von Seiten des Amtes Hilfestellung in Form der Kostenübernahme für ein Umzugsfahrzeug und da ihr euch selbst nicht so helfen könnt, auch in Form von Hilfskräften. Die Kaution kann in Darlehensform übernommen werden, wobei dann allerdings die neue Wohnung schon renoviert sein sollte. Suchen müsst ihr euch die Wohnung allerdings selbst und noch vor der Unterzeichnung des Mietvertrages von Seiten des Jobcenters genehmigen lassen.
    Für den Fall, das der Stiefsohn vorab auszieht, würden euch noch für die Dauer von 6 Monaten die jetzigen Kosten der Unterkunft bezahlt werden.


    Mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft", unten in meiner Signatur könnt ihr euch schon mal schlau machen, wie teuer eine angemessene Wohnung in eurer Region sein darf.


    Gawain