Hallo,
folgender Fall:
Haushalt: Ehepaar mit einem Kind. Mutter und Kind - in einer BG - bezogen bisher ALG2. Der Ehemann, als Bezieher einer dauerhaften EU-Rente, gehörte nicht zur BG. Nun ist die Ehefrau verstorben, so dass das Kind, welches demnächst das 15- LJ vollendet (laut Amt) eine egenständige BG bildet.
Fragen:
1) Wie hoch ist dann der Relgelsatz des Kindes?
2) Bisher wurde jeweils bei Kind und Mutter 1/3 der Unterkunftskosten als Bedarf angesetzt. Wird nun beim Kind, das weiterhin mit dem Vater zusammenlebt, die Hälfte der Wohnungskosten angesetzt?
3) Bei wem wird das Kindergeld, welches der Vater erhält, als Einkommen angerechnet?
Vielen Dank für evt. Antworten.
mfg