Grundstück vom Onkel(Harz IV) übernehmen, Schenkung oder günstig abkaufen?

  • Hallo,
    ich spiele mit dem Gedanken auf unserem Familiengrundstück eine Scheune abzureisen und zu Bauen.
    Problem:
    Das Grundstück mit Wohnhaus (an dem die Scheune angrenzt) und auch noch meine Großmutter wohnt wurde bereits meinem Onkel überschrieben und er bezieht nun Harz IV.
    Von ihm aus könnte ich einen Teil des Grundstückes geschenkt bekommen.


    Jetzt stellt sich die Frage:
    Schenkung -> da würde doch bestimmt das Amt nicht mit machen und ihm kein Harz IV bezahlen? Wenn dies so wäre wie lange hätte er keinen Anspruch auf Harz IV?
    Eventuell könnte ich ja über diesen Zeitraum aushelfen, wäre so etwas von der Steuer absetzbar?


    günstig abkaufen -> um wie viel günstiger als der Marktwert darf er es verkaufen ohne das es Auswirkungen auf seine Harz IV Bezüge hat? Und woher bekomme ich den exakten Marktwert den auch das Amt als Grundlage verwendet?


    Würde mich auf Info's von euch freuen.

  • man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern. wie lange er in diesem fall ohne hartz4 dastehen würde, hängt vom verkehrswert des grundstückes ab. evt. unterstützungen für den onkel kann man nicht von der steuer absetzen. zudem würde diese unterstützung als einkommen des onkels gewertet, womit sich die aussetzung von hartz4-leistungen verlängern würde. und an was ihr dabei überhaupt nicht gedacht habt, ist die krankenversicherung. der onkel müsste sich privat krankenversichern und würde, falls über 55 jahre alt, nicht mehr in die gesetzliche zurück kommen.


    und mit günstig abkaufen läuft da auch nichts. bei verdacht auf verschleierung durch einen zu niedrigen preis, zählt wie schon oben erwähnt der verkehrswert. ihr sein nicht die ersten, die auf so einen trichter kommen. so doof sind die von der arge ja nun auch nicht mehr.