Erstausstattung

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Der Fall spielt in Bayern.


    Es wurde ein Antrag auf Erstausstattung in 08.2011 gestellt, weil der Antragsteller in 07/2011 in eine neue Wohnung(Nr.1) umgezogen ist(Auszug aus der elterlichen Wohnung). Der Antrag wurde erst am 04.12.2011 bewilligt.


    Der Antragsteller hat aber ab dem 01.12.2011 eine andere Wohnung(Nr.2) bezogen.


    Diese neue Wohnung(Nr.2) liegt anders als die alte Wohnung(Nr.1) im anderen Jobcenter Bezirk,aber in der gleichen Stadt.


    Es stellt sich daher die Frage, ob der bewilligte Antrag seine Gültigkeit behält, oder man bei dem anderen jetzt zuständigen Jobcenter einen neuen Antrag stellen muss?


    Wenn jemand eine sichere Antwort weiß, bitte posten!

  • Da sich die Bewilligung auf die 1. Wohnung bezog, diese aber nicht mehr bewohnt wird und die neue Wohnung nicht im Zuständigkeitsbereich des vorherigen Jobcenters liegt, müssen die Leistungen beim nunmehr zuständigen Jobcenter neu beantragt werden.
    Man wird sich dort natürlich fragen, welche Möbel der Hilfesuchende von 07.2011 bis dato besaß oder das Mobilar ausschließlich aus Bier- und Obstkisten bestand ??? ;)


    Gawain

  • Der Antrag bezog sich auf eine bestimmte Wohnung beim zuständigen Jobcenter. Zum Zeitpunkt der Bewilligung wohnte der Berechtigte weder in eben dieser Wohnung noch im Zuständigkeitsbereich des entscheidenden Jobcenters.
    Im Übrigen hätte sich der Berechtigte längst ummelden und sich zudem den Umzug in die neue Wohnung genehmigen lassen müssen. Ob es unter solchen Voraussetzungen überhaupt etwas als Beihilfe gibt, steht in den Sternen!


    Gawain

  • 1.) Wenn der Betroffene keine Leistungen bezieht, dann hat er sehr wohl einen Anspruch auf Erstausstattung, wenn sein Einkommen sehr niedrig ist.


    2.) Wenn der Forumnutzer keine Ahnung hat, dann sollte er sich dazu auch nicht äußern.

  • 1.) Wenn der Betroffene keine Leistungen bezieht, dann hat er sehr wohl einen Anspruch auf Erstausstattung, wenn sein Einkommen sehr niedrig ist.


    2.) Wenn der Forumnutzer keine Ahnung hat, dann sollte er sich dazu auch nicht äußern.


    --
    ich habe leider hier immer verstärkt den eindruck das die Stasi und ISNM Leute eher im Sinne des Systems antworten
    und nicht für die TE s .


    TE = Thread Eröffner


    Diese Abkürzungen sind bereits Ausdruck des System Wahns und Ihre Jünger tröten dies hinaus!


    Das system benutzt aber auch nur diese Jünger und tritt sie nach Gebrauch, genauso in den Arsch!!!


    Elch

  • Elch


    Du übersiehst geflissentlich, dass der Betroffene niemals eine vom Jobcenter genehmigte Wohnung inne hatte und letztendlich umzog, ohne das zuständige Jobcenter zu verständigen, geschweige denn sich den Umzug genehmigen zu lassen.
    Desweiteren frage ich mich und wird sich auch der SB fragen, über welches Mobilar der Betroffene von Julu 2011 bis dato verfügte. Möbliert kann er wohl kaum gewohnt haben, sonst hätte es keines Antrages auf Erstausstattung bedurft.
    Meines erachtens hat der Betroffene jegliche Spielregeln außer Acht gelassen. Warum also sollte man ihm Leistungen zuerkennen?


    Gawain

  • Also jemand, der wirklich eine Erstausstattung benötigt, verhält sich mit Sicherheit ganz anders, als der von Dir beschriebene Betroffene, der Du ja wohl selber bist, so wie Du Dich ereiferst. Man zieht nicht im Juli 2011 in eine leere Wohnung und beantragt dann einen Monat später eine Erstausstattung, um vor Genehmigung derselben (welche im Übrigen sehr, sehr lange auf sich warten ließ) in die nächste leere Wohnung zu ziehen.
    Für wie blöde hältst Du eigentlich die Sachbearbeiter beim Jobcenter? Hier soll doch nur der Staat beschissen werden :mad:

  • Also jemand, der wirklich eine Erstausstattung benötigt, verhält sich mit Sicherheit ganz anders, als der von Dir beschriebene Betroffene, der Du ja wohl selber bist, so wie Du Dich ereiferst. Man zieht nicht im Juli 2011 in eine leere Wohnung und beantragt dann einen Monat später eine Erstausstattung, um vor Genehmigung derselben (welche im Übrigen sehr, sehr lange auf sich warten ließ) in die nächste leere Wohnung zu ziehen.
    Für wie blöde hältst Du eigentlich die Sachbearbeiter beim Jobcenter? Hier soll doch nur der Staat beschissen werden :mad:


    Iss doch egal sonst bescheisst doch nur der Staat die Leute!


    Rente mit 67 Jahren!
    Wo jeder weiss das für die meissten bereits mit 58 Jahren Ende Gelände ist!
    Dann Abzüge in der Rente!


    Heisst bisst Du mit 58 Jahren in dieser Spirale Hartz IV!


    Hartz IV hat alle Renteneinzahlungen gekappt!
    Sagen wir bis dahin gut gearbeitet sind 1000 EURO Rentenanspruch!


    Dann wird der arme Mann in 1 EURO Jobs oder in sogenannten FSJ s Du liebst ja diese Schweine Abkürzungen also Freiwilliges Soziales Jahr und oder in Dumping Löhnen verheizt!


    Wenn er dann mit 60 Jahren die Segel streicht weil er das Psychisch nicht durchhält diese Kaskaden der ARGE Demütigungen etc.


    Dann erwarten Ihn 5 mal 3,6 % Abzüge = 18 % von seiner Rente!


    18 % von seiner Rente = 180 EURO weniger also nur noch 820 EURO davon noch Pflegegeld und Krankenkasse runter und die Renten Klausel Alter,
    also Demographischer Wandel. Somit hat Ihn diese Schweine Regierung nach 40 Jahren Arbeit auf Hartz IV Niveau in der Rente gebracht, so wie ÜZGÜR Schnüzgür und Abzockgür ohne Leistungen Hartz IV bekommen!


    Ich weiss mit 60 ist ab 2012 ist das garnicht mehr möglioch Rente mit 60 , neue Gesetze.
    Er muss sich also weiter den Sauereien der ARGE aussetzen.


    Wie war das noch??


    Wer bescheisst hier wen?????


    Elch

  • Zitat

    Also jemand, der wirklich eine Erstausstattung benötigt, verhält sich mit Sicherheit ganz anders, als der von Dir beschriebene Betroffene, der Du ja wohl selber bist, so wie Du Dich ereiferst. Man zieht nicht im Juli 2011 in eine leere Wohnung und beantragt dann einen Monat später eine Erstausstattung, um vor Genehmigung derselben (welche im Übrigen sehr, sehr lange auf sich warten ließ) in die nächste leere Wohnung zu ziehen.
    Für wie blöde hältst Du eigentlich die Sachbearbeiter beim Jobcenter? Hier soll doch nur der Staat beschissen werden


    Mr. Gawain,


    wenn Sie keine Ahnung haben, dann müssen sie hier nicht mitreden! KAPIERT?


    Es steht jedem frei, soviel umzuziehen, wie man lustig ist. Lesen Sie mal die einschlägigen Grundrechte mal nach. Was die ungebildeten Sachbearbeiter denken ist wurst.


    Hier wurde ne Frage gestellt, die immer noch nicht beantwortet ist. Das ist nun mal ein Factum. Ich verhalte mich adäquat zu den hier, von Ihnen, losgelassenen Posts.