Hallo,
folgende Situation:
Der Fall spielt in Bayern.
Es wurde ein Antrag auf Erstausstattung in 08.2011 gestellt, weil der Antragsteller in 07/2011 in eine neue Wohnung(Nr.1) umgezogen ist(Auszug aus der elterlichen Wohnung). Der Antrag wurde erst am 04.12.2011 bewilligt.
Der Antragsteller hat aber ab dem 01.12.2011 eine andere Wohnung(Nr.2) bezogen.
Diese neue Wohnung(Nr.2) liegt anders als die alte Wohnung(Nr.1) im anderen Jobcenter Bezirk,aber in der gleichen Stadt.
Es stellt sich daher die Frage, ob der bewilligte Antrag seine Gültigkeit behält, oder man bei dem anderen jetzt zuständigen Jobcenter einen neuen Antrag stellen muss?
Wenn jemand eine sichere Antwort weiß, bitte posten!