Folgender Fall:
Familienvater... er wie auch sie in 2. Ehe miteinander verheiratet.
Im Haushalt leben 2 gemeinsame Kinder und 1 Kind aus der 1. Ehe der Ehefrau.
Der Familienvater hat Schulden beim Jugendamt (UVG) wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen für seinen Sohn aus 1. Ehe, welcher bei der Kindesmutter lebt. Die Schulden liefen auf während der Vater Hartz IV bezog.
Der Familienvater hat nun wieder Arbeit und verdient monatlich zwischen € 1800 und € 1900 netto. Nun hat das Jugendamt an den Arbeitgeber eine Lohnpfändung geschickt, wonach alles, was der Mann über € 700 verdient an selbiges abgeführt werden soll.
Da ja eine 5-köpfige Familie unmöglich von € 700 leben kann, dürfte der maßgebliche SB beim Jugendamt wohl dem behördlichen Schwachsinn verfallen sein. Ebenso bekümmerlich ist die Meinung über den Unterhalt der Tochter aus der 1. Ehe der jetzigen Ehefrau. Das KInd erhält weder UVG noch Unterhalt und fände angeblich bei der ganzen Angelegenheit keinerlei Berücksichtigung, da sie ja nicht die leibliche Tochter des Ratsuchenden ist.
Wer kann sagen, welcher Betrag dem Familienvater überhaupt gepfändet werden kann?
Gawain