Trennung vom Mann...Auszug...2 Kinder...wie ausfüllen???

  • Hallo erstmal,


    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
    Mein Mann und ich haben uns getrennt.
    Ich wohne NOCH mit in seinem Haus, aber könnte zu Mitte Januar oder 01.02. eine Wohnung haben, die größen- und kostenmäßig auch von der ARGE übernommen werden würde.
    Allerdings muss erstmal geklärt werden, ob ich überhaupt ALG 2 bekomme.
    Bin noch in Elternzeit, habe Zwillinge von 15 Monaten.
    Habe gestern den Antrag auf ALG 2 mitbekommen, aber ich weiß jetzt nicht, wie ich den ausfüllen soll.
    Da werden ja Fragen nach den Einkommensverhältnisse gestellt, aber mein Mann und ich trennen uns ja, das heißt mir persönlich bleibt nur Kindergeld, Landeserziehungsgeld und evtl. Unterhalt, von dem noch nicht klar ist, ob er ihn in voller Höhe wird zahlen können. Meine Anwältin ist erstmal vom Mindestunterhalt ausgegangen, den er zahlen muss.
    Es wird in dem Antrag auch nach den Wohnungskosten gefragt.
    Gebe ich da die Kosten meiner evtl. zukünftigen Wohnung an oder die der jetzigen Wohnung, was doch gar keinen Sinn machen würde, weil ich doch ausziehen will?
    Wie sieht es aus mit der Haushaltsbescheinigung, die beibefügt werden soll? Da wird ja unter der aktuellen Adresse noch mein Mann mit drinstehen?
    Und diese Bescheinigung vom Finanzamt über das Getrenntleben kann ich auch noch nicht beantragen, weil wir ja noch nicht getrennt leben?
    Und die Kontoauszüge, die ich mitschicken muss, betreffen ja die Einkünfte meines Mannes und von mir - haben ein Gemeinschaftskonto.
    Mir schwirrt total der Kopf, habe Angst, irgendwas falsch zu machen. Und gleichzeitig läuft mir die Zeit davon :-(


    Möchte so schnell wie möglich ausziehen, zumal die Stimmung hier - wie man sich vorstellen kann - nicht die beste ist und ich den Kindern die Atmosphäre nicht länger als nötig zumuten will.
    Gibt es eine Möglichkeit, erstmal vorab eine Bewilligung zu bekommen? Ich meine, zur Not kann ja eh noch versucht werden, an Geld von meinem Mann zu kommen, aber freiwillig wird der mir erstmal sicherlich nicht mehr wie nötig geben.


    Wäre für Hilfe dankbar und wünsche FROHE WEIHNACHTEN!

  • Das kommt jetzt darauf an, ob du sofort ALG 2 beantragen willst oder erst nach Auszug. Wenn erst nach Auszug, dann gibst du schon die neuen Verhältnisse an. Wenn gleich, dann das, was jetzt an Kosten anfällt. Ihr werdet aber die Sache mit dem Unterhalt schnellstmöglich regeln müssen.


    Zitat

    aber freiwillig wird der mir erstmal sicherlich nicht mehr wie nötig geben.


    "Mehr wie nötig" - Mehr wie nötig ist ja auch nicht nötig. Wenn ihr nicht verhungert und ein Dach über dem Kopf habt, besteht derzeit wohl kein Anspruch auf ALG 2.


    Turtle

  • turtle :
    Danke für die Antwort.
    Das ist leider so ein Teufelskreis, denn ich kriege die neue Wohnung nur, wenn ich vom Jobcenter die Zusage habe, dass die Kosten übernommen werden. Also muss ich ja jetzt alles schon beantragen. Ich werde mir alleine eine Wohnung vom Kindergeld nicht leisten können. Und selbst, wenn mein Mann den Mindesunterhalt zahlt, wird das unter´m Strich nicht ausreichen. Den wird er aber auch erst zahlen, wenn ich ausgezogen bin (oder auch nicht, das wird sich rausstellen).


    Also muss ich erst mit beiden Kindern auf der Straße stehen, um ALG2 beantragen zu können?

  • Naja, natürlich erst ab Auszug...vorher macht´s ja nicht wirklich Sinn :confused:
    Aber um auszuziehen, muss ich ja die Zusage vorliegen haben, du verstehst?
    Das Schreiben, dass man mir die Wohnung grundsätzlich größen- und preistechnisch genehmigt, habe ich vorliegen, aber allein damit gibt sich die Wohnungsbaugesellschaft nicht zufrieden.


    Habe vorhin bei meinem Sachbearbeiter angerufen. Soll den Antrag jetzt so ausfüllen, wie die Lage zum Zeitpunkt des Auszuges wäre...also Angaben, die die neue Wohnung und Situation betreffen und nicht die alte. Solche Unterlagen wie Haushaltsbescheinigung und Getrenntlebenderklärung kann ich dann nach Umzug nachreichen.

  • Zitat

    Das Schreiben, dass man mir die Wohnung grundsätzlich größen- und preistechnisch genehmigt, habe ich vorliegen, aber allein damit gibt sich die Wohnungsbaugesellschaft nicht zufrieden.


    Was anderes gibt es aber nicht, das sollte die Wobau wissen. Denn das Amt kann ja nicht bestätigen, dir die Miete bis an den Sankt Nimmerleinstag zu bezahlen. Es kann ja sein, dass du in 3 Monaten gar nicht mehr hilfebedürftig bist... Mehr als eine Bestätigung, dass die Miete angemessen ist, gibt es nicht.


    Turtle

  • Was anderes gibt es aber nicht, das sollte die Wobau wissen. Denn das Amt kann ja nicht bestätigen, dir die Miete bis an den Sankt Nimmerleinstag zu bezahlen. Es kann ja sein, dass du in 3 Monaten gar nicht mehr hilfebedürftig bist... Mehr als eine Bestätigung, dass die Miete angemessen ist, gibt es nicht.


    Nein, bis zum Sankt Nimmerleinstag sicher nicht, aber die Wobau will natürlich auch bestätigt bekommen, dass ich vom Jobcenter Leistungen erhalte und somit deren Miete sicher ist ;)
    Einfach nur ein Schreiben, dass die Wohnung angemessen ist, reicht denen als Sicherheit natürlich nicht aus.

  • Auch wenn Du die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überweisen läßt, gibt es diesbzgl. keine Sicherheit für den Vermieter, da Du die Direktüberweisung jederzeit widerrufen kannst. Aber wenn es die Wobau glücklich macht, dann lass Dir die Direktüberweisung doch vom Jobcenter bestätigen.


    Gawain