Kindergeld wird durch ARGE gekürzt???Rechtens?

  • Also ich glaube ja schon länger das ich im Wald stehe was die ARGE betrifft.
    Die ziehen mir knallhart bei der Berechnung des Unterhaltes, fast 1/3 vom Kindergeld wieder ab, weil der
    Bedarf meines Sohnes durch die Höhe des Unterhaltes gedeckt ist. So stellen sie sicher das mein
    Sohn nie zu wenig Bedarf dadurch gedeckt hat und sie müssen nicht mehr an mich zahlen.


    Ich finde das eine bodenlose Frechheit. Klar im ALG2Bescheid wird mir das Kindergeld voll angerechnet, leider kann ich im Bescheid noch immer nicht ersehen wie die das mit dem Unterhalt verrechnen.


    Das die ARGE das Kindergeld mit einbezieht beim Unterhalt und der Bedarfsrechnung weiß ich nur, weil ich die Dame von der Unterhaltsberechnung permanent angeschrieben habe. Ich wollte einfach auch wissen was da geht und mein Sohn ist Unterhaltsberechtig, da möchte ich nicht ohne Informationen da stehen. In dem Schreiben steht dann eben das statt 184 € Kindergeld meinem Sohn nur 133 € Kindergeld zustehen.
    Ich dachte nur hääää?


    Weiß darüber jemand was?


    Danke

  • Ja. Damit ist das hier:


    Zitat

    Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html


    gemeint.


    Da steht sinngemäß, dass Kindergeld nur in der Höhe Einkommen des Kindes ist, wie es dies zur Bedarfsdeckung braucht. Das Kindergeld, das den Bedarf des Kindes übersteigt, ist dann dem Kindergeldberechtigten (also dir) anzurechnen.


    Turtle