Liebe Forumsmitglieder, meine Frau ist nach 16 Ehejahren aus unserem gemeinsamen, noch nicht abgezahlten Haus ausgezogen und lebt nun allein in einer eigenen Wohnung. Die Kinder (12 und 15) leben bei mir. Der Große (22) bekommt aufgrund seiner Ausbildung von mir das Kindergeld, lebt aber nicht mehr im Haus. Ich verdiene monatl. 3000 netto, meine Frau hat die selbe Ausbildung wie ich und hat in den vergangenen Jahren immer mal wieder ganztags projektweise gearbeitet. Unsere Kinder waren allerdings immer voll in Betreuung (KiTa, Schule, Hort) von morgens bis 16.00 Uhr. Sie hätte also auch damals schon ganztags arbeiten können. Derzeit sucht sie hier in unserer kleinen Stadt einen Vollzeitjob, findet aber mit ihrer Ausbildung nichts. In größerer Entfernung könnte sie aber durchaus erfolgreicher sein und würde dann ähnlich viel verdienen - eben nur in unserem Kaff nicht. Hier würde sie vielleicht irgendeinen Job mit 1000 netto bekommen, den sie sogar auch machen würde (wenn sie so einen bekommt - hat bislang aber noch nicht geklappt), um nahe bei ihren Kindern zu sein. Bin ich vor diesem Hintergrund eigentlich ihr gegenüber unterhaltspflichtig?
Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Antworten!
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Hallo Rija,
Trennungsunterhalt wirst Du in jedem Fall zahlen müssen. Im Trennungsjahr besteht nicht die Pflicht einer Arbeitsaufnahme. Sollte die tzukünftige Ex-Frau für dem Zeitraum nach der Scheidung aber Ehegattenunterhalt begehren, hätte sie dieses schon recht genau zu belegen und zu begründen. Da würde ich wenig Chancen sehen.
Das ist denn mit den Kindern. Wenn diese bei Dir leben, hätte die Mutter Kindesunterhalt zu zahlen. Da sie hier eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit trifft, wäre sie verpflichtet einen Arbeit aufzunehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können. Dieses wären 334€ je Kind.
LG chico
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Vielen Dank chico!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass sie sich theoretisch ein ganzes Jahr auf die faule Haut legen darf... Ich schätze, dass sich mir doch wohl jurisitschen Beistand beschaffen muss.
Herzliche Grüße -
Hallo Rija,
ein Fachanwalt für Familienrecht würde Dir die gleiche Auskunft geben. Aber den brauchst Du für die Scheidung sowieso.
Im Trennugsjahr besteht keine Obliegenheit zur Arbeitsaufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit.
Nach der Scheidung sieht es ganz anders aus.
Achte bei der Wahl des RA unbedingt darauf, das es ein Fachanwalt für Familienrecht ist.
LG chico
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Hallo Chico, weißt du denn, ob sie für den Kinderunterhalt arbeiten gehen müsste oder kann ich den vom Trennungsunterhalt abziehen? Dann bliebe da nicht mehr so viel übrig und sie müsste vermutlich Wohngeld usw. beantragen.
Herzlichst
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