BITTE HILFE. Komme nach D zurück.wie ist das mit der sper frist ???

  • Hallo , ich bin neu hir und breuchte mal euren rat .


    Ich bin über 25 jahre , aber lange zeit in einem EU land gelbt habe dort schule gemacht und dannach gearbeitet.
    Ich habe steuern gezahlt an ein EU land, bin versichert in D freiwillig , und bin auch in deutschland gemeldet .


    So meine frage ist , ich will zurück nach D. eine ausbildung machen . Ich hab keine familie wo ich wohen kann.
    1 . Hab ich anspruck auf hart4 ?
    2. Gibt es eine sperfrist 3 monaten weil ich im ausland gearbeitet habe noder andere grunde?
    3 wenn ja kan mann das umgehen , oder vermeiden ?
    4 wie geht man das am besten an das es nicht falschleuft ?


    LG JENNIFER

  • Hallo jennifer,


    Du kannst Hartz IV beantragen. Bedingung: Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt keine Sperrfrist. Zuständig für den Antrag ist das Jobcenter an jenem Ort, an den Du ziehen möchtest, bzw. die Kreisstadt.


    Gawain