Mein Freund hat nach 5 Wochen ALG I eine Sperrfrist bekommen, weil er angeblich ein Arbeitsangebot
nicht angenommen hat.
Abgesehen davon, dass er dieses Angebot nicht bekommen hat, ist noch folgendes.
Er hat dagegen Widerspruch erhoben, unter anderem ist der angebotene Lohn mehr als 20 % niedriger, als sein letzter (§121 Abs 3 SGB).
Die Arge hat den Widerspruch abgelehnt, mit der Begründung, dass der zuerwartende Lohn über dem ALG I liegt.
Ist das korrekt?
Der 121 spricht in den ersten Monaten nur von mehr als 20 % unter dem letzten Verdienst!!
-
-
na mit der sperre vom alg1 wird doch der verdienst ganz sicher höher sein als das gesperrte alg1. ich habe hier so den eindruck, dass der freund keine lust hat. aber ist ja nicht so schlimm, ihr seit millionen, die nicht arbeiten wollen.
-
Wenn das Angebot nicht angekommen ist, woher wusste er dann, dass der Lohn 20% unter dem vorherigen war/ist?
Turtle
-
Wenn du mal davon ausgehst das das ALG1 nur eine begrenzte Zeit gezahlt wird dann ist der Lohn doch am Ende höher als Hartz4.
-
na mit der sperre vom alg1 wird doch der verdienst ganz sicher höher sein als das gesperrte alg1. ich habe hier so den eindruck, dass der freund keine lust hat. aber ist ja nicht so schlimm, ihr seit millionen, die nicht arbeiten wollen.
darum gehts nicht, er sucht eine vernünftige Stelle und nicht bei einer Zeitarbeitsfirma
-
was du für einen Eindruck hast, darum geht es nicht
er sucht Arbeit, aber nicht unbedingt Zeitarbeit -
Wenn das Angebot nicht angekommen ist, woher wusste er dann, dass der Lohn 20% unter dem vorherigen war/ist?
Turtle
weil er sich nachher an die zeitarbeitsfirma gewandt hat!!!!
-
Wenn du mal davon ausgehst das das ALG1 nur eine begrenzte Zeit gezahlt wird dann ist der Lohn doch am Ende höher als Hartz4.
hat er nach 5 Wochen kein Recht darauf eine vernünftige Arbeit zu finden und nicht ein Job von einer Zeitarbeitsfirma mit einem lächerlichen Lohn
-
aus allen 4 antworten lese ich folgendes heraus:
hier will sich einer mit brachialer gewalt gegen arbeit schützen!
-
Er würde sich von solcher, zugewiesener Arbeit nur drücken können, wenn ihm ein Arzt 10 Daumen an den Händen attestiert.
Er hat sicherlich ein Recht auf Arbeit, aber keines auf eine bestimmte Lohngruppe -
-
In der heutigen Zeit muss man froh darüber sein, überhaupt einen Job zu bekommen. Ich sehe die Zeitarbeit immer noch als Sprungbrett in einen festen Job an. Ich habe zwei Personen im Bekanntenkreis, die durch eine Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Job bei der Entleihfirma bekommen haben und sogar noch mehr verdienen, als in ihrem alten Job. Aber hier geht es anscheinend wirklich darum, dass jemand überhaupt keinen Bock auf Arbeit hat. So nach dem Motto. Jetzt ruhe ich mich erstmal ein Jahr aus. Hab ja schließlich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
100% 2
- Jungemutti28
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 5,3k
2
-
-
-
-
100% Sanktion...und nun? 4
- Rita T.
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9k
4
-
-
-
-
21 Wochen Sperrzeit da auf 3 Bewerbungsvorschläge vom Berater keine Bewerbung erfolg 3
- Kapi
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 8,3k
3
-
-
-
-
3 Monate Kürzung des Arbeitslosengeldes auch bei eigener Stellensuche ? 1
- Blackangel
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 10k
1
-
-
-
-
3 wochen sperre 11
- rallerups
-
- Antworten
- 11
- Zugriffe
- 12k
11
-