hallo erstmal,
meine frau und ich wohnen derzeit mietfrei muessen aber ende diesen monat ausziehen.jetzt meine frage weil mir selber garnix besitzen ausser unseren klamotten gibt es da ne erstaustatung vom amt und wen ja was und wie viel oder fuer was ??
auserdem habe ich einen 800 euro job und meine frau kann nicht arbeiten .
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Hallo Mamutbaum,
ihr könntet aufstockend Hartz IV beantragen. Insofern ihr noch niemals Möbel hattet, könnt ihr eine Erstausstattung als Beihilfe erhalten, andernfalls als Darlehen. Dazu zählt alles, was man im Haushalt braucht, außer Luxusartikel natürlich. Es ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich, die einen geben Bargeld, die anderen Gutscheine zum Einkauf in einem Gebrauchtmöbelmarkt.
Ihr werdet eine neue Wohnung suchen müssen, aber bitte keinen Mietvertrag unterschreiben, solange die Wohnung vom Jobcenter nicht genehmigt ist. Die Wohnung muss von Größe und Kosten her angemessen sein. Was in eurer Region als angemessen gilt, könnt ihr anhand des Links "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) selbst checken.Gawain
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Ihr könnt schon den Mietvertrag Unterschreiben! Aber mehr wie 60 qm gehen da leider nicht, außer ihr legt den rest noch von eurem geld drauf so wie bei mir. Ich hab 3 kinder also ein 4 personen Haushalt mit 135 qm und zahle nen kleinen eigenanteil drauf.
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danke fuer de schnellen antworten.
nein wir hatten noch nie moebel wir haben nicht mal ein eigenes bett.
60qm reicht voellig wir sind klein und jung brauchen nicht viel platz -
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@ gawain jennie gibt hier teilweise Ratschläge die völlig daneben sind.
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Als erstes habe ich das fast so ähnlich durch gemacht! Bin von einer kleineren in eine viel größere wohnung gezogen und das JC hat mir danach sogar meine Kaution bezahl, Den Rest was meine jetzige Wohnung teurer ist haben sie mir nur gesagt muss ich selber zahlen. Ich habe mit 3 kindern eine 130 qm Wohnung meine miete beträgt kalt 450 euro und ich bekomme vom JC 345 Euro und das seit 5 Jahren und neuen Berechnungen. Mann sollte sich nicht nur alles sagen lassen vom JC, die haben bei mir noch nie ärger gemacht deshalb.
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Wie auch immer das bei Dir gelaufen ist, ob der SB betrunken war oder einen erhöhten Schulungsbedarf hatte, entzieht sich unserer Kenntnis. Das Gesetz sagt jedoch etwas ganz anderes, als das, was Du hier von Dir gibst :
Auszug aus §22 Abs. 2 SGB II:
Zitat(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Du hast nur sehr differenzierte Kenntnisse und solltest daher den Leuten nicht zu Dingen raten, welche ins Land der Märchen gehören.
Gawain
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Jennie, soweit du bereit bist, eine mögliche Mietdifferenz selbst zu zahlen, mag deine Aussage ja korrekt sein. Wo aber liest du denn im Eingangsbeitrag des Fragestellers, dass er irgendwas zuzahlen will? Dass er keine Kaution braucht? Keine Umzugskosten? Er braucht ja auch Erstausstattung!!!
Und wenn man solche Sachen benötigt, dann muss man VORHER die Zustimmung einholen! Also höre bitte auf, hier Tipps abzugeben, die andere Menschen ins Unglück stürzen können!
Turtle
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