Zusammenziehen?

  • Ich wohne im Moment mit meinen Kids alleine, jetzt waren wir am überlegen ob mein Freund mit zu mir zieht.


    Die Kinder bekommen ja Wohngeld und ich hartz IV. Fällt das Wohngeld für die Kinder dann weg oder bekommen die dieses weiter? Mein Freund hat nach Lohnerhalt noch ca. 950,- zum Leben da der rest Unterhal für seine Kinder ist.Ist das ausschlaggebend oder gehen die dann nur von seinem Nettolohn aus? Den er ja nich hat, nach Abzug vom Unterhalt.
    Ach is das alles kompliziert...:(


    LG Snoopy

  • Für's Erste, d.h. für die Dauer eines Jahres, zählt Dein Freund nach dem Einzug noch nicht zur BG, deshalb bleibt für diese Zeitspanne alles beim Alten. Danach wird sein Einkommen unter Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge der BG angerechnet, was eine Neuberechnung der Leistungen nach sich zieht.


    Gawain

  • das heißt es gibt kein wohngeld mehr für die kinder da ich kinder habe und er mit einziehen möchte.Ohne Kinder würde alles beim alten bleiben für ein Jahr. Man sollte sich in deutschland echt keine kinder mehr anschaffen.


    Andere Frage.



    Seit 4 ahren versuche ich auszuziehen, da die Miete höher ist wie sie soll.Ich sollte mir einen Untermieter nehmen.


    Brauch der eigentlich alles extra? Küche Bad Wohnzimmer? Oder nur einen Extra raum zum schlafen?


    Is doch alles käse, Wenn die mir alles streichen, wie soll er denn da mit seinen 950,- mich unterstützen? Das geht doch gar nich. Er hat ja auch seine Ausgaben.


    Am besten ich bleib Single

  • Tja, der Gesetzgeber bewies hierbei wenig Lebenserfahrung... mit einem kinderlosen Partner darf man "auf Probe" zusammenziehen, aber bei einem Alleinerziehenden muss man in's kalte Wasser springen, dabei wäre gerade hierbei eine Probe angesagt, ob man mit den verzogenen Kindern des Anderen (;)) überhaupt klar kommt.
    Dein Untermieter braucht nur einen Raum zum Schlafen und ein gesondertes Fach im Kühlschrank. So zumindest die Bedingungen in meiner Region. Wenn Dir das Jobcenter ohnehin selbst angetragen hat, einen Untermieter zu suchen, kannst Du ja dort mal nach den Bedingungen fragen.


    Gawain

  • Hallo deine kinder bekommen wenn dein freund bei dir einzieht trotz allem Wohngeld, bei mir ist das genauso. du bekommst nur weniger Wohngeld als bisher. der nachteil is du bekommst nichts mehr vom amt und du mußt dich selber Pflicht Versichern das sind im Monat so um die 15o euro, außer du heiratest. Naja es ist alles scheiße

  • sorry ich habe dir was falsche geschrieben! du musst die lohnabrechnungen sowohl bei der arge als auch bei der wohngeld stelle abgeben. Es wird alles neu Berechnet, aber ich denke wohngeld wird nicht viel sein. Ich musste mich auch selber Pflichtversichen mit meinen Kindern, zahle dafür 217 Euro. Ich bekomme nichts dazu gesteuert vom Amt, da es beim Einzug sofort eine Bedarfsgemeinschaft ist. Wenn er natürlich als Untermieter bei dir einzieht, brauch er ein eigenes Zimmer mit TV usw schrank also alles was dazu gehört. Das bad könnt ihr gemeinsam nutzen, aber alles sollte getrennt aufbewart werden. Genauso wie im Kühlschrank! Aber du bekommst nicht mehr und nicht weniger Geld wenn er als Untermieter bei dir wohnt. Was natürlich auch seine vorteile hat, sprich geld usw

  • auf einer anderen seite stand gerade, das es gleich als BG gezählt wird, wenn es die gemeinsamen Kinder sind.Das eine Jahr auf "PROBE" wäre dann möglich wenn es nicht seine sind.Seh da echt nich mehr durch. Sind nicht seine Kinder.


    217,- ist ganz schön viel Geld. bei wieviel Kindern? bei mir sind das 4, wäre dann ja noch teurer.wie berechnen die das?
    die kids könnte ja über den vater versichert werden, nur bin ich mit dieser KK nicht zufrieden, weil die nicht alle leistungen für die kinder übernehmen.deshalb sind sie jetzt wieder bei mir.
    Extra raum mit tv ist vorhanden und den Platz im Kühlschrank, sollte man auch hinbekommen.

  • Zitat

    auf einer anderen seite stand gerade, das es gleich als BG gezählt wird, wenn es die gemeinsamen Kinder sind.Das eine Jahr auf "PROBE" wäre dann möglich wenn es nicht seine sind.Seh da echt nich mehr durch. Sind nicht seine Kinder.


    Das ist korrekt, ich hatte das ursprünglich glatt überlesen und lacki hat mich darauf aufmerksam gemacht. Hier der entsprechende Auszug aus § 7a SGB II:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Dies bedeutet: Da in eurem Haushalt Kinder versorgt werden, zählt ihr von Anbeginn an als Bedarfsgemeinschaft.

  • Zitat

    Dies bedeutet: Da in eurem Haushalt Kinder versorgt werden, zählt ihr von Anbeginn an als Bedarfsgemeinschaft.


    eben, das mit untermiete getrennten hausrat, sachen, essen im kühlschrank, das ist doch alles mumpitz.

  • Hab ich das richtig verstanden? Eine alleinerziehende Frau kann sich keinen Untermieter nehmen, weil das sofort als Bedarfsgemeinschaft zählt????


    an deiner sozialromantik-einstellung musst du schon noch arbeiten. es wird schon genug beschissen in diesem unserem land. schau dir doch deine ex-chefin an. die haut sich auch ungeniert die taschen auf kosten der steuerzahler die taschen voll.