Arbeitslosen oder Wohngeld unter 25

  • Hallo,


    ich bin noch ganz neu hier im Forum, deshalb möchte ich mich kurz vorstellen: Meine Name ist Ralf, ich bin 20 Jahre alt und arbeite derzeit auf 400 Euro Basis.


    Meine Mutter ist Alkoholikerin seit knapp 5 Jahren. Anfangs war es ein gläschen wein am abend, später eine flasche schnaps. Dann hatte sie einen zusammenbruch (letztes Jahr) und erkannt, dass sie etwas tun muss. Doch leider hat sie nach der Therapie gleich wieder angefangen zu trinken. Und nun ist sie immer wieder auch tagsüber schwer betrunken. Ich selbst halte das nicht mehr aus, mir ist übel, ich kann nicht gut schlafen usw. Ich will hier weg.


    Gelesen habe ich dass man eine Unterstützung (Unterhalt und Heizung) bekommt wenn "•die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,".


    Jetzt hätte ich die Frage, würde das gehen wenn ich nebenbei auf 400 Euro basis weiterarbeite? Oder ist voraussetzung dass ich eine Ausbildung anfange? Ggf. könnte ich auch auf Teilzeit bei derselben Firma arbeiten, bei der ich momentan auf 400 Euro bin (wenn es dann eher möglich währe etwas zu bekommen). Als Teilzeit würde ich 630 Netto bekommen.


    Wenn ich eine Ausbildung anfange würde das im normalfall 3 Jahre dauern, und solange halte ich das hier nichtmehr aus. Wenn es nötig währe, damit ich unterstützung erhalte, könnte ich mir auch eine Ausbildung suchen (ich hab leider recht schlechte noten weil ich zu schulzeiten ein fauler sack war, leider).
    Aber muss ja nichts besonderes sein, wichtig währe mir nur, dass ich ausziehen kann und wenn möglich gleich anfang nächstes Jahr.


    Könnte mir da jemand weiterhelfen? ich bin wirklich fast am boden und weiß nicht an wen ich mich wenden soll, deshalb versuche ich es mal hier.


    Beste Grüße
    Ralf

  • also wenn festgestellt wird, dass du unter diese rubrik:



    Zitat

    die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,".


    fällst, dann hast du unabhängig vom einkommen anspruch auf hartz4, es sei denn, du fängst eine ausbldung an und stehst somit dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. dann wäre bafög für dich das richtige.