Hallo Ihr da draussen...
Ich habe volgendes Problem, meine Frau & Ich finden keine WHG in der nähe der hilfebedürftigen Mama & Ihren 17 jährigen Sohn,
Wie sieht das rechtlich aus im SGB2 wenn zwei Bedarfsgemeinschaften eine WG gründen möcheten,
bzw. was müssen Wir dafür tun/beachten. Welche Möglichkeiten gibt es da? Unsere Idee ist es uns ne 2 Etagen WHG oder eine DHH zu teilen. Wobei die Privatsphäre in beiden Parteien beibehalten werden sollen.
" Brauchen dringend einen guten Rat. "
Zählt das als grosse BG beim Amt/ARGE/JobCenter oder wie läuft das???
Danke Euch schon mal
MfG: Liberalis