Hallo zusammen,
auch ich zähle mich zu dem "erlauchten Kreis" der Hartz-IV-Empfänger. Ich habe einen Nebenjob (EUR 220,00 monatlich). Hinsichtlich des Urlaubsanspruches gibt es wohl Unterschiede. Bei Hartz-IV-AUFSTOCKERN soll es ausreichend sein, den vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub der Behörde mitzuteilen.
Da auch ich beim Amt der "SB-Rotation" unterliege (unterschiedliche Entscheidungen) bitte ich um Hilfe.
Ab welchem Betrag gelte ich als "AUFSTOCKER"??? und kann den Urlaub, wie oben dargelegt, handhaben.
Danke für die AW!
"Urlausvogel"