hab ich anspruch auf h4 ?

  • hello,


    ich wohne seit kurzer zeit mit meiner freundin die voll verdient zusammen in einer wohnung und gehe selber noch zur schule. nebenbei verdiene ich ca. 300-400€ und bekomme kindergeld. jetzt weis ich nicht ob ich einen
    anspruch auf h4 habe weil mir viele leute sagen das diese wohngemeinschaft als eheähnliche wohngemeinschaft angesehen wird...!!!???:):confused


    lg sinus

  • Du bist doch sicherlich noch unter 25, wenn du noch zur Schule gehst? Dann bist du wohl auch ungenehmigt bei deinen Eltern ausgezogen, oder? Da sieht es dann schlecht aus mit ALG 2. Und wenn du zur Schule gehst, hast du erstmal auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern...


    Turtle

  • was bedeuted ungenehmigt?
    meine eltern sind geschieden und mein vater zahlt nach jahrelangen unterhaltstreit vor gericht keinenunterhalt...


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    http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-u-25/ausziehen-unter-25-gar-nicht-moeglich-3636.html


    Schaue einmal hier herein!!



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    Man sollte so etwas wohl besser auch erklären und vielleicht sogar noch besser wie ich!


    Wenn mich nicht alles täuscht kam das daher als Hartz IV eingerichtet wurde das es eine geradezu LAWINE
    von Auszügen gab, die die ARGEN zahlen solten also mit Umzug und Erstaustattung der Wohnung und haste nicht gesehen was wohl unbezahlbar war, oder ist.


    Daher hat man eben festrgelegt das ARGE oder Kommune zustimmen muss bei bestimmten Gründen
    #heisst nicht ach iuch häte nun mal gerne ne eigene Wohnung, siehe Link da wird es dann wohl erklärt!


    Traue keiner Schildkröte die Du nicht selbst aufgezogen hast!!!!


    Elch



    http://www.sozialhilfe24.de/forum/hartz-iv-4-u-25/ausziehen-unter-25-gar-nicht-moeglich-3636.html


    Diesen Link findest Du in dem Gewusel des ersten Links!


    Kurz gesagt nicht einfach umziehen sondern es genehmigen lassen, kann sein das Du dann Rechtsanwalts Unterstützung brauchst.
    Oder von irgendwelchen Sozialverbänden und oder Arbeitslosenverbänden.


    Es reicht nicht ach ich würde gerne mal umziehen, das wollen leider 100.000 sende und wäre unbezahlbar solte alsoi ein trifftiger Grund sein
    und da ist Hilfe bei einerr guten Formulierung schon wichtig sonst wirste abgeschmettert!


    Elch


    Oder noch anders Du wohnst ja berets bei einer Freundin, leider lasen sich die ARGEN der Name kommt von aRG nicht gerne vor vollendete Tatsachen stellen, die wollen vorher gefragt werden.


    Das findest Du aber immer wieder, bevor Du zur Bewerbung fährst, den Antrag auf Kostenübernahme stellen und auch bei Bewerbungserstattung!


    Machste es danach erst, gibt es meisst nix mehr!!!!


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Argen sind schon Arg

  • also...ich gehe in eine abendschule und hab einen junge bei mir in der klasse der h4 bekommt nebenbei noch einen 400 € job hat und kindergeld bekommt.


    Abendschule der Junge kann ja ohne weiteres 25 Jahre alt sein oder kennst Du sein Alter??


    Ausserdem kann er ja die Gründe erfüllt haben und eine Genehmigung bekommen haben!


    Eins schliesst doch das andere nicht aus??


    Man muss schon die Umstände kennen und nicht herumraten!



    Ausserdem entscheiden nicht wir hier sondern die ARGE!


    Elch

  • ja ich bin unter 25 aber es kann ja net sein das nur weil ich mit meiner freundin in eine wohnung gezogen bin und sie volles geld verdient sie das mit mir teilen muss nur weil wir zusammen sind und zusammen wohnen. der junge aus meiner klasse bekommt es ja auch...

  • ja ich bin unter 25 aber es kann ja net sein das nur weil ich mit meiner freundin in eine wohnung gezogen bin und sie volles geld verdient sie das mit mir teilen muss nur weil wir zusammen sind und zusammen wohnen. der junge aus meiner klasse bekommt es ja auch...


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    Lebt der Junge aus Deiner Klasse denn auch mit einer Freundin zusammen, die voll verdient??


    Elch

  • nein tut er nicht aber es heißt doch nicht das meine freundin die selber grade mal 1200€ raus bekommt ihren lohn mit mir teilen muss nur weil ich mit ihr unter einem dach wohne.


    Siehste genau das ist der Grund, der wohnt alleine!


    Bei Dir nennt sich das dann Bedarfsgemeinschaft oder eheliches Zusammensein was weiss ich und 1200 EURO Netto, das reicht aber locker für 2 Personen voll aus, somit zahlt sie für Dich eben mit!.


    Ansonsten müsstest Du glaubhaft machen, das Ihr nicht ehelich zusammenlebt, das geht bis 1 Jahr lang
    ob das jetrzt nachträglich möglich ist, das bezweifle ich, Du kannst es ja aber mal versuchen!


    Wie gesagt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, Du kannst nicht einfach Dich mit anderen vergleichen, die ein völlig anderes umfeld haben.





    Elch

  • Zitat

    was bedeuted ungenehmigt?


    Fangen wir doch mal von vorn an: Wie hattest du denn gedacht, wie du deinen Lebensunterhalt und deine Miete finanzieren nach dem Auszug bei deinem Elternteil finanzieren wolltest? Wenn du von Anfang an auf ALG 2 spekuliert hast, dann ist es doch wohl nur logisch, dass man den, der einem Miete und Lebensunterhalt bezahlen soll, erstmal fragt, ob das so geht. Und das nennt man "genehmigen lassen".


    Zitat

    hab einen junge bei mir in der klasse der h4 bekommt nebenbei noch einen 400 € job hat und kindergeld bekommt.


    Schlichte und einfache Antwort: er hat wohl eine GENEHMIGUNG für eine eigene Wohnung vom Jobcenter erhalten! Demnach gab es wichtige Gründe, vielleicht wurde er geschlagen oder sonstwas!


    Turtle