hallo zusammen,meine frage zum thema rückzahlung bei arbeitsaunahme.am 15.09 2010 habe ich eine arbeit aufgenommen.meinen ersten lohn für september aber erst am 20.10.2010( 554€)erhalten.den für oktober am 10.11.2010.nach über einem jahr kommt jetzt die rückforderun der arge in höhe 310,50.den betrag muß ich bis zum 24.12 11bezahlen.ist die forderung rechtens oder nicht?vielen dank im vorraus
-
-
Kommt darauf an, wann Du zuletzt Sozialleistungen erhalten hast!
-
die letzte zahlung der arge ist am 30.09.2010 eingegagen.danke für die antwort
-
dann ist es insofern richtig, da du am 30.09. geld für den monat oktober bekommen hast, aber gleichzeitig am 20. oktober dein erstes gehalt. das nennt man zuflussprinzip.
-
Wenn du damals zuviel Geld bekommen hast dann ist die Rückforderung rechtens.Müßtest du eine Ratenzahlung vereinbaren.
-
vielen dank nochmal:)
-
der gezahlte lohn (20.10.11)war aber nicht für oktober sondern,für september.
-
Zitat
der gezahlte lohn (20.10.11)war aber nicht für oktober sondern,für september.
Das spielt keine Rolle, maßgeblich ist, dass Dir das Geld im Oktober zugeflossen ist.
Gawain
-
vielen.vielen dank:)
-
Wenn das Jobcenter seit bekanntwerden der Überzahlung, also wenn die bereits vor über einem Jahr wussten, dass eine Überzahlung entstanden ist, nichts getan hatte, dann ist die Überzahlung verjährt.
Aber man kann es ja versuchen, denn die meisten wissen das mit der Verjährung. -
-
Kommt halt darauf an, wann das JC Kenntnis über die Höhe des Lohnes erlangte bzw. (wenn zeitnah erfolgt), wann der Rücklauf der Anhörung war. Denn die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig, dass die Jahresfrist dann zu laufen beginnt, wenn das Anhörungsverfahren abgeschlossen wurde. Und nur, wenn das Anhörungsverfahren von der Behörde verzögert wurde (Beispiel: Einreichung Lohnnachweis am 3.11.10, Anhörung aber erst am 02.06.2011), dann gilt der 3.11.10 als Beginn der Jahresfrist.
Turtle
-
Hallo Wichtig bitte unbedingt lesen
Habe eine Beschäftigung aufgenommen und noch von der Arge 600 Euro für August bekommen da der Arbeitgeber ende August schon meinen Lohn überwisen hat muß ich nun die 600 Euro zurückzahlen !
Info vom Jobcenter hätte er erst am ersten September bezahlt hätte und bräuchte ich nichts zurückzahlen !
Fazit gibt erst eine Falsche Kontonummer an und schon braucht ihr nichts zurückzahlen oder sprecht ihn an das das Gehalt erst am 01 auf euerem Konto seien darf !!!
Das ist doch alles nicht mehr normal oder ?
Ich hoffe meine Tips helfen euch ich zahle nun die 600 monatlich a 50 Euro zurück nutzt ja nix
Mfg Marco
-
nun ja, das ist ein altbekannter Hut, dass das Zuflussprinzip gilt.
-
Meines Wissens ist es egal, wenn seit Anfang August gearbeitet wurde und weiterhin wird, ob der Lohn Ende August oder Anfang September gezahlt wird.
Bei Aufnahme einer Tätigkeit über 15 Std./Woche ist man nicht mehr arbeitslos und steht dem Arbeitsmarkt seit Anfang August nicht mehr zur Verfügung. Also gibt es schon für den ganzen August kein Geld mehr vom Amt.
Die Arbeitgeber machen doch immer Fotokopien von Bankkarte/Krankenkassenkarte/RV-Ausweis. Mogeln geht so nicht. Außerdem prüfen die Banken seit einiger Zeit nicht mehr ob Kontoinhaber+Kontonummer passen. Falls ein Phantasiekonto zufällig existiert ist das Geld weg. Leider ist bei mir so noch keins gelandet. Schade. -
-
@ Kitty121
Hoffentlich hast Du Recht und ich nicht, darf es bald selber erleben. -
Es ist schon so wie ich schrieb. Wenn du arbeitest und zuwenig verdienst bekommst du ja trotzdem Leistungen. Würdest du am 1.09 mit einer Arbeit beginnen und aber erst am 1.10. das erste Geld bekommen so hättest du im September noch Anspruch auf die vollen Leistungen.
-
ganz blöde frage bin grad verwirrt wie schreib ich hier einen eigenen beitrag ich find nix
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-