mit 17 bei Hartz 4 Familie ausziehen??

  • Hallo leute, bin neu hier also bitte nicht wundern falls paar Fragen für euch doch klar sind :schaem:


    Also folgender Sachverhalt:


    Ich bin 17 seit ein Paar Monaten in der Lehre und Bekomme knapp 600€ netto. Dieses Geld wird in der Hartz4-Berechnung meiner Mutter (meine Mutter ist alleinerziehend, arbeitslos und neben mir wohnt auch noch meine 6 jährige Schwester bei uns welche normal Unterhalt des Vaters bekommt) bis auf diesen 100€ Freibetrag voll angerechnet. In meinen Augen ein Unding, da suche ich mir extra ne Arbeitsstelle, welche mich finanziell unabhängig machen würde und dann sowas.


    Frage 1: Ist das Rechtens??? ---> Mein freund hat schon beim amt angerufen und die behaupten das sei völlig korreckt :wand: Habt Ihr einen Tipp wie ich mich dagegen wehren kann?


    Frage 2: Wem gehört nun wirklich das Kindergeld??? ---> Ich habe schon mal gelesen, es würde zusammen mit dem Lehrgeld als MEIN Einkommen angerechnet. Allerdings wird es in der Berechnung meiner Mutter wiederum so eingerechnet als hätte ich noch gar kein einkommen, also zwischen mir und meiner Mutter gesplittet.


    Frage 3: Kann ich mein Geld behalten, wenn ich zu meinem Freund ziehe? ---> Er ist in Arbeit und wohnt im gleichen Ort. Kann ich dann mein Kindergeld auch gleich mitnehmen? Kann das Amt mir verbieten auszuziehen und mir mein Geld weiter wegnehmen?



    Also Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie sehr mich das aufregt und gleichzeitig fertig macht. Ich danke schonmal für eure Antworten, welche mir hoffentlich weiterhelfen können.

  • ja, die anrechnung deines einkommen abzüglich einen freibetrages ist richtig und keineswegs ein unding! kindergeld zählt als einkommen in eurer bedarfsgemeinschaft(Mutter, schwester und du)
    du kannst auszienhen und dann mit deinem geld machen was du willst. ein anspruch auf hartz4-leistungen besteht dann nicht. evt. wohngeld mit deinem freund zusammen. zudem könnte es sein, dass die wohnung für deine mutter und schwestern dann zu groß/teuer ist und sie sich innerhalb eines halben jahres eine billigere wohnung suchen muss.

  • Die Verrechnung Deines Einkommens mit den Sozialleistungen, welche ja auch Du bisher inform von Sozialgeld erhalten hast, ist keine Unterhaltszahlung an die Eltern, sondern verringert Deine eigene Hilfebedürftigkeit.


    Gawain

  • Also ich bekomme 595;73 gehalt + kindergeld mein mietanteil beträgt etwas über 160€ meine mutter wird mein einkommen angerechnet im bescheid wird mit 630 netto einkommen bei mir gerechbet durch weihnachts und urlaubsgeld