umzug

  • hallo an alle...


    ich bin neu auf dieser seite und noch nicht so vertraut damit.
    also für den fall das ich hier irgendwie was falsch poste....nicht wundern....


    zu meinem problem:


    ich habe seit gut nem jahr einen festen partner und wir wollen aus meiner 1-raum wohnung (33,3qm) in eine größere wohnung umziehen (2-raum oder 3-raum).
    mein partner, vollverdiener, lebt in scheidung, hat 2 kinder (bleiben bei der mutter) und muss daher auch unterhalt bezahlen (wieviel genau steht noch nicht fest).
    kann ich bei der ARGE einen umzug beantragen oder darf ich überhaupt umziehen???:confused:
    stehen mir dann noch regelleistungen zu???:confused:


    ich bedanke mich im vorraus für etwaige antworten

  • dass müsst inr dann bei der arge angeben, da man die allein eine 2 bis 3 zimmer-Wohung nicht genehmigt. ich geh mal dann davon aus, dass die arge euch als Bedarfsgemeinschaft einstuft und euch auch in diesem fall das einkommen anrechnet. bei einem jahr auf probe zusammenleben werden sie dir den umzug ganz sicher nicht gestatten, denn wenn es nicht klappt, wärest du mit der größeren wohnung finanziell überfordert.