bin schwanger und keiner will mir helfen...

  • ich bin im 7 Monat schwanger, bin 20 und bekomme ALG1, aber nur 257Euro, habe Aufstockung und Mehrbedarf beim Jobcenter beantragt, nach langem hin und her hab ich heut erfahren das mir nix zusteht wenn ich noch kindergeld bekomme, ich habe zwar kindergeld beantragt, der Antrag ist aber auch noch nicht durch. ich hab das jetzt mal ausgerechnet und mir stehen so wie ich das verstehe 426 Euro insgesamt zu, wenn man mein ALG1 und Kindergeld zusammenrechnet komm ich auf 441Euro, liege also über dem Satz, das mir da nix mehr zusteht kann ich verstehen, aber das Jobcenter behauptet jetzt auch, dass mir die Einmalbeihilfen für Schwangernkleidung, Babyerstausstattung und Kinderzimmer nicht zustehen, weil ich über dem Satz liege, aber das sind ja nur 15 Euro die ich drüber liegen und die wollen mir doch wohl nicht sagen das ich mit diesen 15Euro mehr im Monat die ganzen Sachen bezahlen soll/kann. also meine Frage: ist es richtig das die mir die Einmalbeihilfen verweigern können???


    Vielen Dank im Voraus

  • ok. aber dann hast du ja keine oder nur weing kosten der unterkunft und sofesehen reicht das geld, nun halt 441 euro durchaus zum lebensunterhalt aus. erst nach der geburt des kindes ergeben sich ansprüche auf Hartz4. wenn du also derzeit keinen hartz4-anspruch hast, dann gibt es auch keinen anspruch auf Einmalbeihilfen für Schwangernkleidung, Babyerstausstattung und Kinderzimmer. ist nun mal so.

  • Klar reicht das zum Leben aus und ich hab hier jetzt keine Kosten für Unterkunft, sag ich auch gar nix gegen, aber wenn ich kein Kindergeld bekäme, würde ich ja die Aufstockung und den Mehrbedarf für Schwangere vom JC bekommen und dann käme ich insgesamt auf 426Euro, das sind 15Euro weniger als ich jetzt habe und das würde momentan auch zum Leben für mcih ausreichen, dann hätte ich aber einen Anspruch auf die Einmalbeihilfen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ich diesen Anspruch wegen 15 euro mehr verliere, ich mein die 426Euro gelten ja als Grundsicherung quasi und und die 15 Euro machen mich jetzt nicht so viel reicher das ich die ganzen Sachen für das Baby bezahlen kann. Wie gesagt das ich so kein Geld mehr von denen bekomme ist ja vollkommen in Ordnung, da mein Grundsatz von 364€ plus 62€ Schwangerenmehrbedarf gedeckt ist, es geht mir nur um die Einmalbeihilfen, denn die sind nicht gedeckt durch mein "Einkommen". Wenn ich wenigstens einen Teil dieser Einmalbeihilfen bekommen würde, wäre mir ja schon sehr geholfen. Ich mein ich fühl mich absolut nicht wohl dabei das ich überhaupt bei denen um Geld betteln muss, bin ungern abhängig vom Staat und wenn ich das Geld nicht wirklich bräuchte würde ich da auch nicht nachfragen, aber es geht nunmal leider nicht anders...

  • Das ist so nicht ganz korrekt, da es die paar einmaligen Beihilfen, die es noch gibt, u. a. natürlich auch die für Erstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung usw. auch für Nichtleistungsbezieher gibt:


    Zitat

    Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html


    Turtle

  • Hmm... also bin echt verunsichert....habe jetzt bei Donum Vitae nachgefragt und die meinten das es richtig is, wenn ich keine monatlichen Leistungen vom JC bekomme, weil meine Grundsicherung auch so gedeckt ist, habe ich auch keinen Anspruch auf andere Leistungen wie Schwangerenkleidung, Babyerstausstattung etc....Habe jetzt aber auch schon in anderen Foren die Auskunft bekommen das mir die Sachen doch zustehen und was du schreibst Turtle klingt auch einleuchtend....weiß nu echt net was ich machen soll und auf welche Auskünfte ich mich verlassen soll... :(

  • ja, aber das ist wieder so ein kann, könnte und nuss aber nicht sein §§



    Zitat

    Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.


    also hängt das von dem guten willen eines sachbearbeiters ab. ein fallmanager ist ja hier noch nicht vorhanden. das wird ein langer kampf.