Hi Leute,
Kurz zu meiner Situation,
Ich bin Student, 21, lebe im Haushalt meiner Mutter, diese ist Empfängerin von Arbeitslosengeld 2, ich zähle also zur Bedarfsgemeinschaft.
Vor c.a einem Jahr wurden wir wegen Sozialbetrugs angeklagt (ja, beide), da mein Vatar (seit nun 18 Jahren geschieden) ab meinem 18. Geburtstag kurzerhand entschied, dass er den Unterhalt nun nichtmehr meien Mutter, sondern mir direkt zahlt. Dies wurde auch Sachgerecht so angegeben, und dennoch hat das Amt das aus irgendeinem Grund verratzt, (wie wir nachträglich erfahren durften) und ohne Angabe von Gründen wurde uns ab da 200€ Pro Monat (oder so) mehr bezahlt, die wir mittlerweile auch in Raten zurückbezahlen.
Es habe sich wohl um eine Fehlkalkulation gehandelt...
Völlig unabhängig von der schon bestehenden Ratenzahlung an das Amt kam eben diese Anzeige wegen Sozialbetrugs, die Polizei, der ich eben dies genauso geschildert habe, riet uns einen Anwalt zu nehmen - was wir auch taten.
Am Ende vom Lied wurde das Ermittlungsverfahren dank der Einwirkung des Anwalts eingestellt, dieser jedoch berechnent jedem von uns um die 500€ Anwaltskosten.
Muss das Amt das übernehmen, weil sie in erster Hand schuld an diesen Kosten tragen?
Bitte um Anwort.