Wird mein Einkommen bei meiner Mutter angerechnet?

  • Hallo,


    bei uns stellt sich momentan folgende Situation dar. Meine Eltern sind 34 Jahre verheiratet, haben ein Haus und stehen nun kurz davor, sich zu trennen. Ich werde nächsten Monat 29 Jahre alt und möchte nach der Trennung meiner Eltern mit meiner Mutter zusammen in eine Wohnung ziehen. Meine Mutter arbeitet nicht, kann es auch nicht mehr. Ich habe zwei Jobs, bei denen ich insgesamt ca. 1.450,00 € netto verdiene, habe zwei Kredite laufen, die mich monatlich ca. 150,00 € kosten. Außerdem habe ich mir in der Zeit, in der ich Zuhause gewohnt habe, ein bisschen was angespart, das über diesen Freibetrag hinaus geht.


    Ich weiß, dass meine Mutter einen Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Vater hat, der wird jedoch so einfach nicht zahlen. Ich denke, das wird mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden müssen.


    Zu meiner Frage, hat meine Mutter, wenn ich mit ihr zusammenziehe, überhaupt erstmal einen Hartz IV-Anspruch?


    Ich habe einfach Angst, dass ich uns nicht ernähren kann, da ich nicht weiß, wie lange ich den Zweitjob noch machen kann.


    Es wäre ganz lieb von euch, wenn mir Jemand weiterhelfen kann.



    Viele Grüße


    Lauren

  • ja, deine mutter hat anspruch auf hartz4. wobei die natürlich auch auf die unterhaltsverpflichtungen des mannes ein auge werfen werden. wobei, wenn sie nicht arbeitsfähig ist, dann greift sozialhilfe.


    du machst mit deiner mutter einen untermietvertrag der die hälfte der warmmiete(was bei euch im landkreis so für eine person erlaubt ist) beinhaltet. desweiteren hätte sie dann anspruch auf 364 euro. aber immer unter der beachtung der unterhaltspflicht deines vaters.