Hallo,
darf ich als ALG II-Bezieher ohne Rücksprache mit dem Amt einen Riester-Vertrag abschließen? Ist dieser dann genauso geschützt (vor Verwertung) wie ein Vertrag, welcher bereits vor Leistungsbezug begründet wurde? Und übernimmt das Amt dann auch Beiträge, oder muss ich das aus der Regelleistung bestreiten?
Vielen Dank!