Aus Bedarfsgemeinschaft austreten

  • Hallo,


    folgende Frage zu ALGII:


    Ich habe eine neue Berechnung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bekommen. Danach bekommt meine Tochter, die nun im 3. Ausbildungsjahr ist, keine Leistungen mehr, da ihr Einkommen (inkl. Kindergeld) zu hoch ist. Ihr überschüssiges Einkommen wurde nun mir zugeschlagen und die Bezüge dementsprechend gekürzt.


    Ist es möglich, dass meine Tochter jetzt erklärt, aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten, da sie sich selber versorgen kann? Das wäre ja auch ein wichtiger Schritt dafür, wenn sie eine eigene Wohnung beziehen möchte. So bräuchte sie ja keine Einwilligung mehr vom Amt. Sie ist 19 Jahre alt und die Einwilligung würde sie unter den momentanen Umständen ja nicht bekommen.


    Danke und Grüsse
    Benevella

  • Hallo, richtig, ich hatte das schon mal angerissen. Aber jetzt ist die Sache akut, da wir die Berechnung bekommen haben. Sie kann sich die Wohnung leisten, kann ja dann auch Wohngeld beantragen. Sie wird nach der Ausbildung übernommen.


    Ich will nur einfach nichts falsch machen, daher frage ich lieber zweimal nach. Außerdem ist die Situation jetzt so, dass wir nicht weiter in einer Hausgemeinschaft leben wollen, wie es in meiner Frage im Februar war. WIe es aussieht werde ich ausziehen, mit Genehmigung des Jobcenters natürlich. Aber Voraussetzung dafür ist ja erst mal, dass sie aus der BG raus ist, richtig?


    LG
    Benevella

  • Sie ist bereits raus aus der BG, das Amt hat ja beschieden, dass sie ihren Bedarf selbst deckt. Damit gehört sie gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur BG.


    Außerdem kann sie als Azubis sowieso jederzeit ausziehen, da sit mit eigener Wohnung eh keinen Anspruch auf ALG 2 hätte. Im Übrigen auch nicht auf Wohngeld. Sie könnte BAB beantragen. Oder Bafög, je nachdem, was es für eine Ausbildung ist.


    Turtle

  • Hallo Turtle,


    mir hat man beim Job-Center die Auskunft gegeben, dass man sie in der BG gelassen hat und das überschüssige Einkommen auf mich angerechnet hat.
    Wieso hat sie keinen Anspruch auf Wohngeld wenn ich fragen darf? Sie macht eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau.


    Gruß
    Benevella