Hallo,
folgende Frage zu ALGII:
Ich habe eine neue Berechnung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bekommen. Danach bekommt meine Tochter, die nun im 3. Ausbildungsjahr ist, keine Leistungen mehr, da ihr Einkommen (inkl. Kindergeld) zu hoch ist. Ihr überschüssiges Einkommen wurde nun mir zugeschlagen und die Bezüge dementsprechend gekürzt.
Ist es möglich, dass meine Tochter jetzt erklärt, aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten, da sie sich selber versorgen kann? Das wäre ja auch ein wichtiger Schritt dafür, wenn sie eine eigene Wohnung beziehen möchte. So bräuchte sie ja keine Einwilligung mehr vom Amt. Sie ist 19 Jahre alt und die Einwilligung würde sie unter den momentanen Umständen ja nicht bekommen.
Danke und Grüsse
Benevella