Mündlicher Mietvertrag...

  • Hallo ihr lieben,


    wir sind dabei in eine kleinere Wohnung zu ziehen, der Vermieter hatte uns zwar einen Schriftlichen Mietvertrag versprochen, hatte ihn aber vorab Müdlich zugesichert.
    Jetzt nachdem wir mit der Renovierung der Wohnung fertig sind, meint der Vermieter auf einmal, er wolle uns als Mieter nicht mehr haben.
    Da wir aber unsere alte Wohnung bereits zum 1.12 gekündigt hatten und der Eigentümer uns die Wohnung zugesichert hatte, berufen wir uns auf den Mündlichen Mietvertrag und ziehen trotz des Einwandes des Eigentümers in dessen Wohnung ein.
    Nur stellt sich jetzt die Frage, wie sollen wir der ARGE belegen wie hoch die Neue Miete ist ??
    Und, dürfen wir denn als Hartz 4 Empfänger überhaupt in eine Wohnung ohne Mietvertrag ziehen ??
    Ich wäre über eure Antworten echt dankbar.

  • Hy,


    welche Wohnung wurde bereits Renoviert ?
    Die Alte oder die Neue ?


    Sollte es die Neue sein, werdet Ihr ja schon Schlüssel zur Wohnung haben.
    Welcher Vermieter gibt die Schlüssel her, wenn kein Mietvertrag Besteht, sei es auch nur ein Mündlicher.


    Ein Schriftlicher Mietvertrag ist nicht Zwingend notwendig, für das Amt reicht auch eine Mietbescheinigung und Anmeldebestätigung.